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16.12.2008 von Dietmar Braun.
Schließen Arbeitnehmer noch bis zum Stichtag 31.12.2008 einen Riester-Vertrag ab, ist die Zulage für das gesamte Jahr 2008 gerettet und die stattliche staatliche Prämie nicht verschenkt.
Die volle Zulage erhalten Arbeitnehmer aber nur, wenn sie vier Prozent des Brutto-Einkommens aus dem Vorjahr 2007 einzahlen.
2008 ist die Höchsstufe der Riester-Förderung in Kraft getreten. Die Grundzulage beträgt für 2008 aktuell 154 Euro, für jedes Kind gibt es 185 Euro und für alle ab 01.01.2008 neugeborenen Kinder sogar jeweils 300 Euro.
Für junge Leute bis zum Alter von 25 Jahren zahlt der Staat eine Extraprämie in Höhe von 200 Euro.
Alternativ können Riester-Sparer auch den Sonderausgabenabzug bei der fälligen Steuer nutzen. Ist die Steuerersparnis in der Summe höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerzahler vom Finanzamt erstattet.
Es kann sich für Sparer auch lohnen den Riester-Vertrag auch zu “übersparen”. Anleger dürfen Prämien bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich absetzen. Dieser Evtratipp kann sich besonders für Alleinstehende rechnen.
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16.12.2008 von Dietmar Braun.
Nur Apotheker sollen eine Apotheke betreiben dürfen. Der Generalbundesanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, bestätigt das in Deutschland bestehende Verbot für Apotheken-Discounter.
Mit dem Musterprozess stellt der EuGH nicht nur eine im Saarland von DocMorris betriebene Apotheke in Frage.
Apotheken dürfen nach Ansicht des Generalanwaltes beim EuGH nur von zugelassenen Apothekern geführt werden. Dies gelte sowohl für den Besitz als auch für den Betrieb von Apotheken, sagt Generalanwalt Yves Bot.
Die Ansicht des Generalanwaltes ist für das Gericht nicht bindend, wird aber meist befolgt. Ein Urteil wird für 2009 erwartet.
Fast alle europäischen Pharma-Großhändler sowie die Drogerie- und Lebensmittel-Ketten planen derzeit in den 38 Milliarden Euro schweren deutschen Markt einzusteigen.
Neben dem nun noch ausstehenden Urteil des EuGH, wächst zudem auch der Druck auf die Europäische Kommission in Brüssel. Diese hat im Februar 2008 ein Verfahren gegen die deutschen Zulassungsregeln für Apotheken eröffnet. Auch die Kommission vertritt den Standpunkt, dass nur staatlich geprüfte Apotheker eine Apotheke betreiben dürfen und der Besitz von mehr als vier Standorte verboten ist.
Kunden die identische Medikamente, zu erheblich reduzierten Preisen beziehen wollen, müssen also nach wie vor, den Weg über das europäische Ausland wählen, ausgenommen Italien, wo die gleichen Regeln, wie in Deutschland gelten.
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