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30.3.2011 von Dietmar Braun.
Die Investmentgesellschaft Ökoworld erhält das europäische Transparenz-Logo vom Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. für die Fonds Ökovision Classic und Ökovision Europe.
Das offizielle Transparenz-Logo des Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V. wurde für die Fonds Ökovision Classic und Ökoworld Ökovision-Europe verliehen. Ökoworld Lux S.A. als Anbieter von ökologischen Spezialfonds gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Leitlinien für Transparenz und setzt im eigenen Haus ein transparentes Management in ausschließlich nachhaltigen Investments um.
Das Europäische Transparenz-Logo für nachhaltige Publikumsfonds steht für mehr Transparenz im nachhaltigen Anlagemarkt und stellt einen wichtigen Schritt für die Qualitätssicherung nachhaltiger Geldanlagen und die Förderung des Vertrauens in diese besondere Form von Investments dar.
Ökoworld Ökovision Classic gibt es seit 15 Jahren und er ist ein weltweit anlegender Aktienfonds, der alle Branchen berücksichtigt und auf eine breite Risikostreuung setzt.
Investiert wird in Unternehmen, die mit ihren Produkten und Technologien einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Menschen und Ressourcen möglich machen.
Der getrennte Investmentprozess ist nach eigenen Angaben einzigartig. Für die Titelauswahl dient den Fondsmanagern ein vom Research-Team und dem unabhängigen Anlageausschuss nach strengen Kriterien definiertes Anlageuniversum.
Das offizielle Transparenz-Logo gilt als ein wichtiges Merkmal zur Identifizierung des Europäischen Transparenz Kodex für nachhaltige Publikumsfonds.
Das Europäische Transparenz-Logo für Nachhaltigkeitsfonds erhält die Fondsgesellschaft dafür, dass sich das Fondsmanagement verpflichtet hat, korrekt, angemessen und rechtzeitig geeignete Informationen zur Verfügung zu stellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds auch nachvollziehen zu können.
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30.3.2011 von Dietmar Braun.
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstüre durch Feuerwehrleute entsteht. In diesem Sinne hat das Landgericht Berlin (AZ 49 S 106/10) entschieden und in zweiter Instanz eine Klage in Höhe von 1.006,81 Euro wegen einer zerstörten Türe abgewiesen.
Eine Mieterin hatte erfolglos versucht ihre Nachbarin telefonisch zu erreichen. Der telefonische Kontakt war vereinbart gewesen. Bei einem ersten Anruf hatte sie ein Stöhnen vernommen und erfolglos den Vornamen der Nachbarin gerufen. Bei einem zweiten Anruf hatte niemand den Hörer abgenommen, sondern es war ein Freizeichen zu hören. Daraufhin rief sie die Feuerwehr, die nach erfolglosem Klingeln die Wohnungstüre aufbrach, einen Notfall aber nicht feststellen konnte: Die Wohnung war leer.
Den dadurch entstandenen Schaden an der Wohnungseingangstüre, so das Landgericht, müsse sich die Nachbarin nicht zurechnen lassen. Es sei nicht zu beanstanden, dass sie eine Notlage angenommen und die Feuerwehr gerufen habe. Diese habe als Behörde nach dem Feuerwehrgesetz eigenständig geprüft, was zu tun sei und sich entschlossen, die Türe aufzubrechen. Der Nachbarin sei das nicht vorzuwerfen.
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