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August 2011
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Archive für 8.8.2011

Herabstufung der USA und ein Rat für private Investoren

Die Herabstufung der langfristigen Länderbonität der USA durch die Rating-Agentur Standard & Poor’s (S&P) von AAA auf AA+ am 5. August 2011 wurde bereits im Frühjahr 2011 angekündigt und ist aktuell keine so große Überraschung, wie manche Medien dies vermelden.

Bereits am 18. April 2011 hatte die Agentur S&P ihren Ausblick für US-Staatsanleihen von “stabil” auf “negativ” herabgesetzt. Anschließend veröffentlichte die Rating-Agentur am 14. Juli 2011 eine offizielle Warnung. S&P begründet ihre Einschätzung mit dem Unvermögen der US-Regierung, sich mit den politischen Gegnern auf einen tragfähigen Kompromiss oder Plan zur langfristigen Reduzierung des Staatsdefizits zu einigen.

Die kurzfristigen und mittelfristigen Auswirkungen der Bonitätsverschlechterung
auf die Finanzmärkte sind auch für Experten schwer einzuschätzen. Die Herabstufung der Staatsanleihen der USA ist noch nie vorgekommen und somit fehlt auch den Experten eine praktische Erfahrung aus der Vergangenheit.

Staatsschulden sind ein Problem

Die Finanzmärkte leiden vor allem darunter, dass das Wirtschaftswachstum offensichtlich in mehreren globalen Volkswirtschaften nachlässt. In erster Linie betroffen sind die USA, deren Volkswirtschaft muss nach der Abwärtskorrektur der Wachstumsrate für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal jetzt auch im zweiten ein langsameres
Wachstum verzeichnen. Aber auch in der Europäischen Union wachsen die Sorgen über eine steigende Staatsverschuldung, der Erfolg der Rettungsaktion für Griechenland und die Turbolenzen in der Bewertung italienischer oder spanischer Staatsanleihen.

China ist aufgrund seiner Exportpolitik als Handelspartner von der USA alles andere wie unabhängig und in der Folge auch der größte Investor in US-Schatzpapiere. China hat, als weltweit größter Gläubiger der Amerikaner, diese zwar wegen der Herabstufung und deren Ursache kritisiert, aber zunächst keine dramatischen Veränderungen in der Gewichtung in US-Staatsanleihen angekündigt.

Ein schlechteres Rating für die Staatsanleihen der USA kann sich nicht nur auf die Kreditkosten des US-Schatzamts auswirken, sondern auch auf andere Kreditnehmer wie Unternehmen und Einzelschuldner aus den USA. Diese negativen Folgen des Entzugs des Spitzenratings “Tripple A” (AAA) könnte die gesamte Wirtschaft der USA beeinflussen.
Als Konsequenz der Herabstufung könnte es vermehrt zu Umschichtungen von Portfolioanlagen bei großen Investoren kommen, da verschiedene institutionelle
Investoren, wie die Assekuranz, Kreditbeschränkungen unterliegen.

Verlorenes Vertrauen kommt nicht über Nacht zurück

Ein verlorenes AAA-Rating zurück zu gewinnen, ist nicht sehr einfach. Im Gegenteil könnten andere Ratingagenturen, insbesondere Moody’s und Fitch, S&P früher
oder später gleichtun und US-Anleihen die Spitzenbonität aberkennen.

Moody’s hat schon am 2. Juni 2011 vor einer Prüfung des US-Ratings gewarnt und am 13. Juli 2011 die Überprüfung der Note AAA für US-Staatsanleihen auf eine mögliche Abwertung hin veranlasst.

Die US-Politik muss die Sorgen der globalen Investoren um die Kreditqualität von US-Staatsanleihen berücksichtigen, wenn der Präsident mit den Entscheidern und Volksvertreter erfolgreich Lösungen für das langfristige Haushaltsdefizit erarbeiten will. Sobald ein praktikabler Plan vorliegt, könnte die US-Bonität wieder angehoben werden, doch das wird seine Zeit brauchen.

Ein positiver Ausblick ergibt sich aus der näheren Betrachtung der amerikanischen Unternehmen und Konzerne. Die vermeldeten Erträge sind generell solide ausgefallen und die Bilanzen wirken robust. Das erweckt wieder Hoffnungen, denn noch wird traditionell die Konjunktur eher von Seiten der Wirtschaft als vom Staat geprägt. Sollten diese Tradition durch das völlige Versagen der Politiker im wichtigen Thema Rückführung der Staatsschulden untergehen, dann wäre die nächste globale Finanz- und Geldkrise zu befürchten.

Private Anleger sollten ihr Finanz- und Geldwissen aktualisieren

Private Investoren sollten in unsicheren Zeiten einen langfristig orientierten, auf breite Streuung abzielenden Portfolioansatz in Betracht ziehen. Der Rat von Experten und die Stärkung und Aktualisierung des eigenen Finanz- und Geldwissen sind dabei hilfreich und tragen zum persönlichen Anlageerfolg bei. Dies gilt vor allem für die Portfolios aus denen die eigene Altersvorsorge finanziert und getragen werden soll.

Dietmar Braun

Urteil: Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

Die Ausgaben für die Miete sind rechtlich gesehen grundsätzlich als Kosten der normalen Lebensführung anzusehen und können daher nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts anerkannt werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG kommt in der Regel also keine Steuerermäßigung in Betracht. Etwas anderes gilt, so das Urteil, wenn die bisher selbstgenutzte Eigentumswohnung unbewohnbar wird und Mietkosten für eine Ersatzwohnung entstehen.
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.04.2010 (Az.: VI R 62/08) entschieden. In dem betreffenden Fall waren die Mietzahlungen nach Meinung des Klägers zwangsläufig entstanden, da seine Eigentumswohnung nach Feststellungen der Baubehörde wegen erheblicher Einsturzgefahr für das Gebäude nicht mehr nutzbar war. Realisierbare Ersatzansprüche gegen Dritte waren nicht gegeben. Die Mietzahlungen für die Ersatzwohnung seien außergewöhnlich und daher nicht mehr der normalen Lebensführung zuzurechnen, so der BFH.

Aus der Begründung zu dem Urteil ist laut Wüstenrot zu schließen, dass die Miete für die Ersatzwohnung nur für eine bestimmte Dauer steuerlich berücksichtigt werden kann, und zwar für den Zeitraum, der erforderlich ist, um die eigentlich genutzte Eigentumswohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen.

LV 1871 meldet Erfolge mit der neuen Sachwertpolice

Die Lebensversicherung von 1871  a.G. München (LV 1871) meldet für das erste Halbjahr 2011 ein Wachstum über dem Branchendurchschnitt. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist im Jahr 2011 bereits seit 140 Jahren für seine Mitglieder aktiv.

Die erst im April 2011 neu eingeführte  Sachwertpolice und innovative biometrische Lösungen zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit stehen im Fokus der Kunden des traditionsreichen Münchner Versicherungsvereins.

Den Neuzugang des Gesamtbeitrages kann die LV 1871 im ersten Halbjahr, nach eigenen Angaben, gegen den Branchentrend um 3,1 Prozentpunkte steigern. Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen in diesem Zeitraum um 5,5 Prozent auf 280,1 Millionen Euro.

Positiv entwickelt habe sich die abgeschlossene Beitragssumme im Neugeschäft. Hier meldet der Versicherer ein Wachstum um 5,7 Prozent, nach eigenen Angabe sei dies weit besser als der Branchenschnitt, wo das Geschäft um 2,5 Prozentpunkte einbrach.

Getragen würde der Erfolg im ersten Halbjahr insbesondere vom Neuzugang gegen laufende Beiträge. Hier verzeichnet die LV 1871 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Anstieg um 8,8 Prozent. “Die Erfolge aus dem ersten Halbjahr 2011 belegen, dass wir mit unseren Produkten genau die Bedürfnisse der Kunden treffen”, erläutert Karl Panzer, Vorstandsvorsitzender der LV 1871, die positiven Ergebnisse im Jubiläumsjahr.

Bei der Sachwertpolice der LV 1871 handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, wo der Kunde die Kapitalanlage über zwei verschiedene in Sachwerte investierende Strategiefonds wählen kann. Das Ziel sei eine von schwankenden Kapitalmärkten unabhängige Kapitalbildung, die in ihrer Substanz auch vor der Inflation schützen soll.

Die internationale Ratingagentur Fitch Ratings hat das A+ Finanzstärkerating der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) bestätigt. Der Ausblick bleibe stabil. Im Ratingbericht lobt Fitch Ratings die starke risikobasierte Kapitalausstattung und die Nachhaltigkeit des erzielten Neugeschäfts, die vor allem auf biometrische Produkte zurückzuführen ist. Hervorgehoben wird auch die hohe Bonität des festverzinslichen Wertpapierbestands.

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