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Archive für 29.9.2011

Gesundheit: Ratgeber im Internet

Wissen im Internet Viele Menschen recherchieren im Krankheitsfall online nach Gesundheitsinformationen. Doch im Internet liegen hochkarätige Hilfen und unseriöse Angebote oft nur einen Klick auseinander.

Die Salus BKK möchte verlässliche Orientierung bieten. Deshalb hat sie auf ihrer Homepage einen neuen Bereich eingerichtet – das Salus Medizinwissen. Auf den neuen Seiten finden sich vertrauenswürdige und geprüfte Informationen zu verschiedenen Gesundheitsthemen.

So erhalten Asthmatiker genauso hilfreiche Auskünfte wie Migräne-Patienten oder Diabetiker. Die verlässliche Quelle der Informationen ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Orientierungshilfe bei schwierigen Entscheidungen

“Mir ist es wichtig, dass die medizinischen Aussagen auf unserer Homepage wissenschaftlich geprüft und verlässlich sind“, erläutert Ute Schrader, Vorstand der Salus BKK. “Deshalb freut es mich sehr, dass das IQWiG der Salus BKK als zweiter Krankenkasse in Deutschland seine Inhalte für den eigenen Internetauftritt bereitstellt“.

Dr. rer. medic. Klaus Koch, Ressortleiter für Gesundheitsinformationen im IQWiG, begrüßt die Zusammenarbeit. “Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir der Salus BKK die Informationen zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über die Kooperation.“

Das Medizinwissen ist ab sofort unter diesem Link “Medizinwissen” erreichbar. Es wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

Neue Besteuerung der deutschen Lebensversicherung

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gab heute in Berlin bekannt, dass im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 es zum 1. Januar 2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen komme. Die wichtigsten Änderungen sind:

Riester-Rente
Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich.

Basisrente

Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der Riester-Rente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.

Basisrente: Steuervorteile, Sonderausgabenabzug

Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag, also 29.600 Euro, vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro.

Berechnungsbeispiele für den Steuervorteil

Ein Selbstständiger, der sonst keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, im Jahr 2012 eine Summe von 20.000 Euro in eine Basisrente einzahlt:

20.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent ergeben 14.800 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen direkt als Sonderausgaben (für die Altersvorsorge) abgezogen werden können.

Wenn dieser selbstständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern lassen. Bestehen bei dem Ehepaar keine anderen Sonderausgaben, die die maximale staatliche Förderungshöhe (den Sonderausgabenabzug durch die Rürup-Rente) reduziert:
40.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent ergeben 29.600 Euro, die direkt vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen werden können.

Generelle Änderung ab 2012 für die private Lebensversicherung

Steuervorteile gibt es auch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird.

Tipp: Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist bei Ablauf noch die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend.

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