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September 2011
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Archive für September 2011

Für einen Euro gut versichert - die Schülerzusatzpolice

Am 12. September beginnt in Baden-Württemberg das neue Schuljahr. Rund 1,5 Millionen Schüler drücken dann wieder die Schulbank. Seit mehr als 30 Jahren wird den Eltern die Schülerzusatzversicherung für ihre Kinder angeboten. Für nur einen Euro pro Schuljahr erhalten so die Schüler eine umfassende Deckung, welche auch die Sicherheitslücken in der gesetzlichen Unfallversicherung schließt.

Verunglückt ein Schüler auf dem Schulweg und es bleibt ein so genannter „Dauerschaden“, dann leistet die Schülerzusatzversicherung. Eigentlich wäre hier die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Doch diese zahlt nur wenn eine Erwerbsminderung von 20 Prozent oder mehr vorliegt. Darunter erhält der Schüler vom Staat kein Geld. „Genau hier springt die Schülerzusatzversicherung ein und zahlt eine Erwerbsminderungsrente“, erklärt Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor Schaden beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen.

Die Schülerzusatzversicherung bietet einen umfassenden und gleichzeitig sehr günstigen Schutz in den Bereichen Unfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung. Der BGV bietet die zusätzliche Absicherung seit 30 Jahren für alle badischen Schüler an und hat dazu einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen. Im Landesteil Württemberg übernimmt das die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV).

Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung

Oft ist Schülern und Eltern nicht bewusst, in welchen Situationen die Schüler abgesichert sind und in welchen nicht. Verlässt ein Schüler in einer Freistunde das Schulgelände, um sich am Kiosk etwas zu kaufen, und verunglückt dabei, besteht keinerlei gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ebenso verhält es sich, wenn der Schüler vom direkten Schulweg abweicht, um einen Freund abzuholen oder weil ihm dieser Weg besser gefällt. Gänzlich unbekannt ist der fehlende Versicherungsschutz während der Kernzeitbetreuung oder im Schülerhort. Auch für private Unternehmungen während Jahresausflügen, Exkursionen oder Studienfahrten besteht kein gesetzlicher Schutz.

Lücken in der privaten Absicherung

Der symbolische Beitrag von einem Euro pro Schuljahr bietet auch privat mehr Sicherheit: In der Schülerzusatzversicherung ist nämlich auch eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung eingeschlossen. „Ungefähr 30 Prozent aller Kinder sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert“, erklärt Fröhlich. „Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kann es Lücken im Versicherungsschutz geben.“ Verursacht ein Schüler beispielsweise während eines Betriebs- oder Sozialpraktikums einen Schaden, so kommt die Zusatzversicherung für solche Schäden an fremden Sachen auch dann auf, wenn diese im privaten Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind.

Auch kaputte Hosen und Brillen sind abgesichert

Stürzt ein Schüler im Pausenhof und zerreißt dabei seine Hose oder ein anderes Kleidungsstück, ersetzt die Schülerzusatzversicherung den Zeitwert. Auch Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Zahnspangen werden bezahlt, wenn sie beim Sportunterricht zu Bruch gehen.

„Mit diesem Rundumschutz ist und bleibt die Schülerzusatzversicherung eine sinnvolle, in manchen Fällen sogar notwendige Ergänzung zu den gesetzlichen und privat abgeschlossenen Versicherungen“, resümiert Fröhlich.

Fitch bestätigt das “A”-Rating der Stuttgarter

Fitch Ratings bestätigt im September 2011 das “A”-Finanzstärkerating (Insurer Financial Strength, IFS) der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. (Stuttgarter). Der Ausblick des Ratings bleibt nach Angaben der Agentur “stabil”.

Die erneute Bestätigung hebt die sehr starke Kapitalausstattung der Stuttgarter, die konservative Kapitalanlage-Struktur der Stuttgarter und die Diversifikation ihrer Einkünfte durch ihre Tochterunternehmen hervor. Dem stünden die geringe Streuung der Vertriebswege, die geographische Konzentration des Geschäfts ausschließlich auf Deutschland und dem Durchschnitt des Marktes liegende Abschlusskosten- und Stornoquoten gegenüber.

Auf Grundlage des risikobasierten Kapitalansatzes sieht Fitch die Kapitalausstattung der Stuttgarter als sehr stark an. Dies kommt auch in der hohen Solvabilitätsquote von 254 Prozent zum Jahresende 2010 zum Ausdruck. Fitch erwartet, dass sich die Quote 2011 erneut verbessern wird.

Die Stuttgarter verfüge zum Jahresende 2010 mit 344,1 Millionen Euro über sehr starke stille Reserven, dies entspräche 7,5 Prozent der Kapitalanlagen des Unternehmens . Dieses sei stark im Vergleich zum gesamten deutschen Lebensversicherungsmarkt, welcher eine Stille-Reserve-Quote von 4,2 Prozent aufweist.

Die Stuttgarter erreichte 2010 eine durchschnittliche Nettoverzinsung von 4,5 Prozent und sei damit etwas besser als der deutsche Lebensversicherungsmarkt, der im Schnitt eine Nettoverzinsung von 4,2 Prozent erzielte. Fitch erwartet, dass die Nettoverzinsung der Stuttgarter auch 2011 besser als der Marktdurchschnitt ausfallen wird.

Zum Jahresende 2010 wies die Stuttgarter mit 7,7 Prozent im Vergleich zum Branchenschnitt von 3,3 Prozent eine überdurchschnittliche Aktienquote auf. Auf Grund der sehr starken Kapitalausstattung und der stabilen Kapitalanlagestrategie der Stuttgarter, erwartet die Agentur, dass die Aktieninvestments der Stuttgarter auch in 2011 marktüberdurchschnittlich bleiben werden. Folglich weist das Unternehmen eine größere Exponierung gegenüber den Schwankungen der Aktienmärkte als viele seiner Mitbewerber auf.

Die Beitragssumme des Neugeschäfts (BSN) der Stuttgarter wuchs 2010 um sieben Prozent während der Markt nur um 4,7 Prozent zulegen konnte. Positiv ist, dass die Stuttgarter die BSN nach laufenden Beiträgen mit einem Zuwachs von 5,3 Prozent deutlich stärker steigern konnte als der Markt, welcher um 2,3 Prozent schrumpfte.

Das Wachstum der Stuttgarter nach gebuchten Bruttobeiträgen in Höhe von 3,7 Prozent sei merklich kleiner als der Marktdurchschnitt von 7,1 Prozent. Das begründet sich durch Vertragsabläufe und –stornierungen. Fitch erwartet, dass die Stuttgarter auch 2011 ein starkes Wachstum der BSN erzielen wird.

Mit 2,4 Prozent lag die Verwaltungskostenquote der Stuttgarter 2010 auf Marktniveau. Fitch sieht die Abschlusskostenquote der Stuttgarter in Höhe von 6,1 Prozent im Vergleich zum Branchenschnitt von 5,1 Prozent als etwas hoch an. Da sich die Stuttgarter auf einen Absatzweg konzentriert, der mit relativ hohen Courtagen arbeitet, entspricht sie dennoch den Erwartungen von Fitch. Effiziente Prozesse würden der Stuttgarter helfen die Verwaltungskostenquote trotz der relativ kleinen Unternehmensgröße gering zu halten.

Schlüsselfaktoren, die zu einer Ratingheraufstufung führen können, sind eine fortgesetzte Verbesserung der BSN und eine deutliche Verbesserung der Stornoquote. Darüber hinaus kann ein anhaltendes jährliches Wachstum der gebuchten Bruttobeiträge von über fünf Prozent, sofern es gleichzeitig deutlich oberhalb des Marktniveaus liegt, eine positive Ratingveränderung herbeiführen.

Eine schwächere Marktposition, beurteilt nach Marktanteil, könnte aber auch zu einer Ratingsherabstufung führen. Allerdings schätzt Fitch eine Ratingherabstufung für die Stuttgarter als unwahrscheinlich ein, sofern die Stuttgarter ihre sehr starke Kapitalausstattung beibehalten kann.

Die Stuttgarter ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und ist die Konzernmutter der Stuttgarter Versicherungsgruppe, die aus mehreren operativen Risikoträgern besteht. Konsolidiert wies die Stuttgarter eine Bilanzsumme von 5,9 Milliarden Euro zum Jahresende 2010 aus und vereinnahmte 2010 gebuchte Bruttobeiträge von 521,1 Millionen Euro aus der Lebensversicherung sowie 95,6 Millionen Euro aus der Schaden-/Unfallversicherung.

Finanz- und Geldwissen für Studenten und Auszubildende

Die Kosten für das Erststudium oder eine erste berufliche Ausbildung können nach einem aktuellen Urteil des BFH unmittelbar nach dem Schulabschluss in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Finanz- und Geldwissen bringt hier eine bis zu fünfstellige Rückerstattung.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied bei zwei Urteilen (BFH-Urteil vom 28.7.2011, VI R 7/10 und BFH-Urteil vom 28.7.2011, VI R 38/109) für die Kläger. Eine Medizinstudentin und ein Auszubildender zum Berufspiloten machten die Kosten für ihre Ausbildung als in der Steuererklärung als vorweggenommene Werbungskosten für die künftige Tätigkeit geltend. Die Kläger beantragten mit ihrer Steuererklärung einen Verlustvortrag – wurden aber vom jeweils zuständigen Finanzamt zunächst negativ beschieden. Die dagegen eingelegten Revisionen der beiden Kläger beim obersten Finanzgericht zeigten nun Wirkung.

Rückwirkende Anerkennung der Studienkosten
Die typische Frage für viele Studierende lautet aktuell: “Wie lange kann ich rückwirkend die Kosten in einer Einkommensteuererklärung geltend machen?” Diese Frage zielt auf die Verjährung der Steuerfestsetzung.

Die Frist zur Festsetzung beträgt für die Einkommensteuer vier Jahre nach § 169 AO. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist nach § 170 AO.

Ist der Steuerzahler verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, kommt es zu einer Anlaufhemmung und die Festsetzungsfrist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Die Anlaufhemmung beträgt maximal drei Jahre. Die

Die richtige Antwort lautet daher: Es können aktuell rückwirkend maximal bis 2004, als Jahr der Veranlagung, noch Steuererklärungen abgegeben werden, weil die Festsetzung der Verjährung durch das Finanzamt für diesen Zeitraum der Veranlagung erst mit Ablauf des 31.12.2011 eintritt. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht bei der Erzielung von Einkünften oder des Bezugs von Einkommensersatzleistungen.

Wenn bereits Steuererklärungen abgegeben wurden, ist zu prüfen, ob die Steuerbescheide noch offen sind. Beispiel: Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 2 AO.

Finanzverwaltung kann allgemeine Anwendung stoppen

Es bleibt abzuwarten, welchen Standpunkt die Finanzverwaltung zu dem aktuellen Urteil des BFH zukünftig vertritt und ob sie im Rahmen ihrer politischen und gesetzgeberischen Möglichkeiten die neuen Chancen behindert oder per Verordnung die Nichtanwendung dieser Entscheidung für andere Steuerfälle anordnet (und damit stoppt).

Tipp: Studenten und Auszubildende müssen sich im eigenen Interesse steuerlich weiterbilden und sich zumindest Grundkenntnisse zum Abzug von Werbungskosten für die Ausbildung oder Studium aneignen. Es geht um eine hohe Steuerersparnis, im Falle des beschriebenen Urteils ging es um zirka 28.000 Euro.

Zu den steuerlich absetzbaren Kosten gehören die Studiengebühren, die Aufwendungen für Fachliteratur, notwendige Arbeitsmittel und die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Studienort. Unsicher ist die Behandlung von weiteren Kosten, wie sie zum Beispiel bei auswärtiger Unterbringung entstehen. Die Aufwendungen für das Studium führen dann insgesamt zu einem Verlust, der vom Finanzamt anhand der vom Steuerpflichtigen angegebenen Kosten festzustellen ist. Ein vom Finanzamt anerkannter Verlust wird über einen Verlustvortrag mit anfallenden zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet und mindert so die Steuerschuld.