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Archiv der Kategorie Gesundheit

Private Krankenversicherung muss 2012 nicht teurer werden

Wechselrecht. Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet 2012 auch Alternativen zur Beitragserhöhung. Versicherte müssen ab 1. Januar 2012 nicht unbedingt mehr bezahlen. Das Wechselrecht innerhalb der eigenen Gesellschaft ist wenig bekannt.

Die monatlichen Beiträge können teilweise um bis zu 40 Prozent in der Spitze steigen. So steht es in den Bescheiden, die kurz vor dem Weihnachtsfest, den versicherten Kunden eine unangenehme Bescherung bereiten.

Besonders hart trifft es im nächsten Jahr die Kunden der Central Krankenversicherung. Mit den durchschnittlichen Erhöhungen von 12,9 Prozent liegt die Central Krankenversicherung deutlich über dem Marktdurchschnitt, der auf fünf bis sieben Prozent jährlich geschätzt wird. Nach erheblichen Umstrukturierungen im Unternehmen, die im Verkauf der gesamten Maklersparte gipfelten, wurden die Beitragsanpassungen für 2012 besonders hoch angesetzt.

Die meisten privat Krankenversicherte verfügen aber über Wahlmöglichkeiten und Alternativen. Versicherte haben nach Paragraph 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Recht, jederzeit in einen günstigeren Tarif innerhalb der verschiedenen Angebote des eigenen Anbieters zu wechseln. Unter voller Anrechnung der über die Jahre aufgebauten Altersrückstellungen kann dies eine sinnvolle und sehr günstige Alternative sein. Versicherungsmakler und unabhängige Versicherungsberater helfen interessierten Verbrauchern.

Verbraucher sollten trotz der zum Teil exorbitanten Beitragssteigerungen, als erste Reaktion, nicht den Wechsel zu einem anderen Versicherer einleiten. Bei einem unüberlegten Wechsel zu einer anderen Gesellschaft geht eine großer Teil der jahrelang angesparten Altersrückstellungen verloren. Vernünftiger ist es da eine andere Alternative zu wählen. Versicherte sparen viel Geld, wenn sie innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln. Das Leistungsniveau bleibt zumeist gleich oder wird in Einzelfällen sogar besser, eine erneute Gesundheitsprüfung ist selten notwendig und Kündigungsfristen bleiben unangetastet. Auch hier helfen spezialisierte Versicherungsmakler und erfahrene Experten in der privaten Krankenversicherung weiter.

BKK AXEL SPRINGER und DAK fusionieren, eine andere BKK ist pleite

Unruhe bei den gesetzlich Versicherten. Während einzelne Kassen zu immer größeren Einheiten fusionieren, gehen andere Anbieter pleite. Die DAk-Gesundheit wird zum Jahreswechsel größer und die BKK für Heilberufe wird durch das Bundesversicherungsamt geschlossen.

Die von der Bundesregierung beschlossene Gesundheitsreform, mit dem Ziel mehr Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen zu schaffen, führt vor allem zu Fusionen oder auch zu Kassenpleiten.

Bei der Vereinigung der DAK mit der BKK Gesundheit kommt es zum Zusammenschluss mit einer weiteren Betriebskrankenkasse. Die DAK-Gesundheit wird so zu einem der größten Anbietern gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland. Sie wird 5,1 Millionen Mitglieder und 6,6 Millionen Versicherte haben. Im Januar 2012 soll sich der neue Verwaltungsrat konstituieren und den Haushalt für 2012 beschließen. Der Haushalt der neuen Kasse wird im Jahr 2012 knapp 20 Milliarden Euro umfassen.

“Auch mit der aktuellen Fusion setzen wir unseren strategischen Ansatz fort, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln. Es soll die Stärken einer flächendeckend in Deutschland präsenten Ersatzkasse mit denen der betrieblichen Krankenversicherung verknüpfen”, kommentiert DAK-Chef Herbert Rebscher die Entscheidung.

Christa Lemke, Vorstand der BKK AXEL SPRINGER, betont: „Mit der Fusion schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Versicherten, denn wir kombinieren unser Know-how im betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der bundesweiten Betreuung der DAK.“ Die BKK AXEL SPRINGER ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse, bei der nur Mitarbeiter der Axel-Springer AG versichert sind. Sie hat zur Zeit knapp 12 000 Versicherte.

Ab 1. April 2012 soll, laut DAK-Vorstand Rebscher, der aktuelle Mehrbeitrag für die Kunden von acht Euro monatlich, wieder entfallen. Allerdings betonte auf Anfrage das Bundesversicherungsamt, dass über die Abschaffung des Zusatzbeitrags noch nicht endgültig entschieden sei.

Kassensterben geht weiter
Während die einen fusionieren, müssen andere gesetzliche Krankenkassen schließen. Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 02.11.2011 nach § 153 SGB V in Verbindung mit § 46 Abs. 5 SGB XI entschieden:

“Die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse werden zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) geschlossen.”

Die großen finanziellen Schwierigkeiten der BKK für Heilberufe und die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe zu einer vertretbaren Belastung der Versicherten beziehungsweise Mitglieder auf Dauer nicht zu gewährleisten ist, haben das Bundesversicherungsamt veranlasst, die BKK für Heilberufe zu schließen. Die Schließung tritt mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft.

Urteil: Krankenversicherungspflicht verbietet Versicherer die Kündigung

Gemäß § 206 Absatz 1 Satz 1 VVG ist jede Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Absatz 3 Satz 1 erfüllt, durch den Versicherer ausgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 06.05.2011 - 20 U 153/10) lässt in seinem Urteil (anders als das OLG Celle, 24.02.2011 - 8 U 157/10) keinerlei Zweifel aufkommen, dass diese Vorschrift klar und eindeutig formuliert ist. Sie erfasst nach Ansicht des OLG deshalb alle Arten einer Kündigung, also gleichermaßen die ordentliche wie auch die außerordentliche Kündigung.

Eine irgendwie geartete Differenzierung zwischen den verschiedenen Arten einer außerordentlichen Kündigung, etwa zwischen solchen wegen Prämienverzuges einerseits und anderen wegen Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung, ist in dieser Vorschrift gerade nicht enthalten (”jede Kündigung”). § 206 Absatz 1 Satz 1 VVG stellt deshalb ein absolutes Kündigungsverbot dar.

Das OLG betont auch, dass die Abwägung der im Fall einer außerordentlichen Kündigung widerstreitenden Interessen nicht allein zwischen denjenigen des Versicherten und denjenigen des Versicherers erfolgen, denn die Versicherungspflicht bestehe ja gerade auch im Interesse der Allgemeinheit, nicht für die Kosten der Behandlung des Einzelnen aufkommen zu müssen.

Studie: Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

München, 11.10.2011  – Der deutsche Sozialstaat sieht ab 2012 vor, dass die Menschen mindestens bis zum 67. Lebensjahr arbeiten sollen und erst dann in Rente gehen. Das Berufsleben kann aber unverhofft ein jähes Ende nehmen – durch Krankheit oder Unfall. “Mir passiert schon nichts”, denken viele Deutsche. Die Realität sieht leider anders aus, denn jeder vierte Arbeitnehmer muss seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben.

Welche Gründe bei den Versicherten von Swiss Life zu einer Berufsunfähigkeit (BU) geführt haben, hat der Lebensversicherer in einer Studie untersucht. Da der Versicherer selbst über einen großen Zahl an gegen Berufsunfähigkeit versicherte Kunden verfügt, konnten hier eigene Daten untersucht werden.

Schon seit Anfang der 90er-Jahre seien Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke für 29 Prozent der Versicherten der Hauptgrund für das Aus im Job. In den letzten Jahren hätten jedoch mit einem Anteil von 29 Prozent psychische Störungen wie Depressionen und Burnout deutlich aufgeholt

Arbeitnehmer scheinen vermehrt dem Stress am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen zu sein. Aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen sich bereits elf Prozent aus dem Berufsleben verabschieden, acht Prozent würden durch Krebserkrankungen berufsunfähig werden und fünf Prozent der Betroffenen leiden an sonstige Krankheiten. Lediglich in 13 Prozent der Fälle ist ein Unfall der Grund, warum die Betroffenen nicht mehr arbeiten können.

Die Mehrzahl der Erwerbstätigen ist sei für Berufsunfähigkeit nicht privat abgesichert. Dies könne schnell ins finanzielle Abseits führen. Darum sei es wichtig, rechtzeitig und in aller Ruhe frühzeitig die richtige Vorsorgemaßnahme zu treffen. Wer mit einer Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell vorsorgt, wird auch im Fall der Fälle seinen Lebensstandard halten können.

Die Swiss Life gehöre zu den erfahrensten BU-Versicherer, Kunden könnten sich bereits seit 1894 für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern. Im Laufe der Jahrzehnte habe der Münchner Anbieter reichlich Erfahrung in puncto intelligenter Vorsorgekonzepte gesammelt.

Die Angebote der Swiss Life sind auch über Versicherungsmakler verfügbar.  Makler können die Bedingungen in puncto Kundenfreundlichkeit vergleichen und das Preis- und Leistungsverhältnis gegenüber anderen Anbietern überprüfen.

Die Swiss Life gehört zu den Spitzenanbietern, siehe Artikel Die besten BU-Versicherer

Neue Krankenkasse ab 2012: Die DAK-Gesundheit

Krankenkassenfusion um Kosten zu senken. Die DAK und die BKK Gesundheit fusionieren mit dem Jahreswechsel zur neuen DAK-Gesundheit. Die neue Kasse verbindet die Vorteile beider Geschäftsmodelle. In bundesweit rund 850 Servicezentren berät sie ihre Kunden. Gleichzeitig ist sie in vielen großen Betrieben verankert und bietet dort einen maßgeschneiderten Service für die Belegschaften.

“Mit dieser Verbindung zweier Stärken wird sich die DAK-Gesundheit deutlich von ihren Mitbewerbern abheben”, kommentiert DAK-Chef Herbert Rebscher die Entscheidung der Verwaltungsräte. Thomas Bodmer, Vorstand der BKK Gesundheit, betont: „Der Zusammenschluss der größten Betriebskrankenkasse und der drittgrößten Ersatzkasse bündelt die besondere Kompetenz beider Partner und bringt für die Kunden deutliche Vorteile. Die DAK-Gesundheit wird im Bereich der betrieblichen Gesundheitsangebote führend sein. Bei der Behandlung vieler Krankheiten profitieren die Versicherten von einer Vielzahl medizinischer Spezialistennetzwerke”.

Mit der neuen DAK-Gesundheit entsteht eine der größten Kassen in Deutschland. Sie wird für 5,1 Millionen Mitglieder und 6,6 Millionen Versicherte zuständig sein. Die neue Kasse wird dem Verband der Ersatzkassen (vdek) angehören und ihren Sitz in Hamburg haben. Der Haushalt der neuen Kasse wird im Jahr 2012 voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro betragen.

Für die Kunden der beiden Kassen entsteht durch die Fusion kein zusätzlicher Aufwand. Alle Krankenversicherungskarten gelten weiter, alle Behandlungen können ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Auch die Zusatzversicherungen mit ihren Vorzugskonditionen bleiben weiter bestehen.

Starke Synergieeffekte erwartet

Durch den Zusammenschluss wollen die beiden Partner deutliche Synergieeffekte nutzen. Die beiden Kassen bündeln ihr Vertragsmanagement sowie ihre Versorgungsangebote. Beide Unternehmen stellen zurzeit ihre Informationstechnologie auf die neue GKV Standardsoftware iskv 21c um. Diese neue Software schafft Lösungen für effiziente und kundenorientierte Prozesse.

Ziel der Modernisierung und Zusammenlegung sei die Senkung der Verwaltungskosten. Darauf hoffen die Versicherten beider Kassen, da sie momentan Zusatzbeiträge bezahlen müssen. Gelingt der neuen DAK-Gesundheit die Kosteneinsparung, dann könnte der lästige Zusatzbeitrag wieder entfallen.

Gesundheit: Ratgeber im Internet

Wissen im Internet Viele Menschen recherchieren im Krankheitsfall online nach Gesundheitsinformationen. Doch im Internet liegen hochkarätige Hilfen und unseriöse Angebote oft nur einen Klick auseinander.

Die Salus BKK möchte verlässliche Orientierung bieten. Deshalb hat sie auf ihrer Homepage einen neuen Bereich eingerichtet – das Salus Medizinwissen. Auf den neuen Seiten finden sich vertrauenswürdige und geprüfte Informationen zu verschiedenen Gesundheitsthemen.

So erhalten Asthmatiker genauso hilfreiche Auskünfte wie Migräne-Patienten oder Diabetiker. Die verlässliche Quelle der Informationen ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Orientierungshilfe bei schwierigen Entscheidungen

“Mir ist es wichtig, dass die medizinischen Aussagen auf unserer Homepage wissenschaftlich geprüft und verlässlich sind“, erläutert Ute Schrader, Vorstand der Salus BKK. “Deshalb freut es mich sehr, dass das IQWiG der Salus BKK als zweiter Krankenkasse in Deutschland seine Inhalte für den eigenen Internetauftritt bereitstellt“.

Dr. rer. medic. Klaus Koch, Ressortleiter für Gesundheitsinformationen im IQWiG, begrüßt die Zusammenarbeit. “Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir der Salus BKK die Informationen zur Verfügung stellen. Wir freuen uns über die Kooperation.“

Das Medizinwissen ist ab sofort unter diesem Link “Medizinwissen” erreichbar. Es wird kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

Privatgesetzlich: BKK Alp kooperiert mit Münchener Verein

Die BKK ALP plus eröffnet in den Räumen des Kooperationspartners Münchener Verein Krankenversicherung a.G. im Oktober 2011 eine neue Geschäftsstelle.

Stolberg/München, 26. September 2011 - Die bundesweit agierende BKK ALP plus eröffnet in München ihre erste Geschäftsstelle im bayerischen Raum. Zukünftig werden dort über 11.000 bayerische Versicherte rund um das Thema Gesundheit beraten.

Das Informationsangebot soll weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, denn die etablierte Münchener Verein Versicherungsgruppe arbeitet dort Hand in Hand mit der BKK ALP plus zusammen. So könne private und gesetzliche Vorsorge, wie vom Gesetzgeber gefordert, bestmöglich aufeinander abgestimmt werden. Die neue Geschäftsstelle befindet sich in den Räumlichkeiten des Kooperationspartners, in der Pettenkoferstraße 22, in München.

“Mit der Unterstützung des Münchener Verein und dem gemeinsamen Konzept der aufeinander abgestimmten Vorsorge, werden wir in kurzer Zeit die Menschen für uns begeistern können”, freut sich Josef Alt, Vorstand der BKK ALP plus, auf die neuen Herausforderungen.

Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Münchener Verein Versicherungsgruppe, erläutert: „Wir freuen uns, die bisher so erfolgreiche Zusammenarbeit mit der BKK ALP plus nun mit der räumlichen Nähe in unserer Münchener Direktion noch intensiver gestalten zu können.“ Seit die BKK ALP plus Menschen aus ganz Deutschland aufnehmen dürfe, steige neben der Zahl der Versicherten auch die Nachfrage an zusätzlichen Gesundheitsangeboten. In Gesundheitsförderung zu investieren statt Krankheitskosten zu verwalten, komme in ganz Deutschland gut an.

Die Garantie, bis ins Jahr 2013 keinen Zusatzbeitrag zu erheben, und zu den finanzstärksten Krankenkassen zu gehören, tragen, nach Angaben der beiden Partner, zu diesem Positivtrend bei.

Sozialversicherungsgrößen 2012 in Berlin vorgestellt

Die neue Rechengrößen-Verordnung 2012 wurde als Entwurf in Berlin bekannt. Die  Bundesregierung wird die Verordnung nach Plan  im Oktober beschließen. Die Sozialversicherungsgrößen bestimmen die Beiträge in der Sozialversicherung.

Die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr 2010 ist die Grundlage für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Lohnzuwachsrate betrug gegenüber 2009 in den alten Ländern 2,09 Prozent und in den neuen Ländern 1,97 Prozent. Folglich werden die meisten Rechengrößen für 2012 angehoben. Lediglich in den neuen Bundesländern (Ost) bleiben einige Werte wie im Vorjahr.

Die voraussichtlichen Rechengrößen im Detail

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.712,50 Euro im Jahr 2012 auf 3.825,00 Euro im Monat (45.900 Euro als Jahresgrenze) steigen. Nachdem der Wert im Jahr zuvor erstmalig gesunken war, erreicht die BBG damit wieder die alte Höhe der Vorjahre.

Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung steigen

Bleiben die SV-Beitragssätze unverändert in 2012 bestehen, wird es für die höheren Einkommen unter den Arbeitnehmern teurer. Der maximale Beitragsanteil zur Krankenversicherung aus Sicht der Arbeitnehmer beträgt dann 2012, bei einem Anteil von 8,2 Prozent, stolze 313,65 Euro. Die Arbeitgeber müssen 2012 aufgrund der Anhebung der BBG bei dem reduzierten Arbeitgeberanteil von weiterhin  7,3 Prozent am GKV-Beitrag für jeden Besserverdiener in diesem Sinne um 8,22 Euro höhere Beitragszuschüsse wie im Jahr 2011 zahlen. Der Beitragszuschuss wird sich 2012 auf 279,23 Euro belaufen. Unterm Strich wird so die gesetzliche Krankenversicherung 2012 wieder teurer.

Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 49.500 auf 50.850 Euro pro Jahr. Für PKV-Bestandsfälle gilt nur die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche von derzeit 44.550 auf 45.900 Euro angehoben wird.

Die Überprüfung der Versicherungspflicht steht für Lohn- und Gehaltsempfänger wieder zum Jahreswechsel an. Weiterhin gilt, dass ein Ausscheiden aus der GKV nur möglich ist, wenn auch im Folgejahr vorausschauend betrachtet die dann maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Ende 2011 scheiden nur solche Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, die innerhalb des Kalenderjahres 2011 mit ihrem regelmäßigen Jahresentgelt die Grenze 2011 überschritten haben und auch die neue Grenze in 2012 voraussichtlich überschreiten werden.

Abwanderungswelle zur PKV war bisher gering

Die Anpassung der Pflichtgrenze löst in der PKV mittlerweile Schulterzucken aus. Der große Ansturm war in diesem Jahr wider aller Erwartungen ausgeblieben, obwohl die Hürden zur Privatkrankenversicherung (PKV) gesenkt worden waren. Ob die Branche vor einem Umbruch steht, wird sich 2012 zeigen. Fast jährlich erhalten die Kunden der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen im mehrprozentigen Bereich. Allein im vergangenen Jahr betrug die Anpassung im Mittel etwa sieben Prozent.

Steigerung der BBG in der Rentenversicherung

Für höhere Lohnnebenkosten sorgen aber auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Bemessungsgrenze zu beiden Versicherungszweigen steigt 2012 im ehemaligen Deutschland-West von 5.500 auf 5.600 Euro, im Jahr sind das 67.200 Euro. Unverändert ist die Entwicklung im Osten Deutschlands. Für das Rechtsgebiet Ost bleibt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 unverändert auf 4.800 Euro oder im Jahr 57.600 Euro.

Bezugsgröße 2012: West steigt, Ost stagniert

Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht oder Sozialrecht dar. Im Westen steigt diese monatliche Bezugsgröße 2012 von 2.555 auf 2.625 Euro monatlich oder von 30.660 auf 31.500 Euro im Jahr. Für das frühere Ostgebiet bleibt der Wert auf 2.240 Euro monatlich oder 26.880 Euro unverändert bestehen.

Beitragssätze: Beitragserhöhungen noch nicht entschieden

Trotz guter Entwicklung der Einnahmen bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung noch an der Stellschraube für die allgemeinen Beitragssätze dreht. Bisher kommen alle Versicherungszweige mit ihren Geldern noch aus, die Politik hat sich in der Frage von einer Erhöhung, oder unwahrscheinlicher einer Senkung, noch nicht festgelegt, dies vielleicht auch weil die Bundestagswahlen 2013 anstehen.

Fitness-Programm kostenfrei im Internet

Der Rücken schmerzt, der Nacken ist verspannt – gerade Beschäftigte, die Tag für Tag in immer gleicher Sitzposition oder auch stehend arbeiten, leiden häufig an Muskel-Skelett-Beschwerden. Mangelnde Bewegung, körperliche Fehlhaltungen aber auch Stress können Auslöser für eine beeinträchtigte Gesundheit sein.
Anlässlich des Arbeitsprogramms der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) „Gesund und erfolgreich im Büro“ führen die Experten für Prävention der VBG die Unternehmen Schritt für Schritt an die Arbeit in der Prävention als Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements heran.

Mit dem Startschuss der VBG-Präventionskampagne „Fit für den Erfolg“ stehen im Internet auf www.fit-fuer-den-erfolg.de ab sofort eine Infobroschüre, ein Flyer sowie eine Checkliste zum Herunterladen oder Bestellen bereit. Unternehmen finden hier Anhaltspunkte, wie sich viele Faktoren, die Muskel-Skelett-Beschwerden begünstigen, leicht positiv beeinflussen lassen. Angefangen von der richtigen ergonomischen Einstellung des Bürostuhls über regelmäßige Bewegungsübungen am Arbeitsplatz bis hin zur Stressbewältigung: “Oft genügen schon kleine Veränderungen im Arbeitsalltag, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen”, verdeutlicht Dr. Manfred Fischer, Direktor Prävention der gesetzlichen Unfallversicherung VBG. “Gezielte Prävention ist weniger aufwändig als viele Unternehmen denken – sie minimiert die Fehlzeiten und erhöht vor allem die Motivation der Beschäftigten.”

Das Informationsangebot auf www.fit-fuer-den-erfolg.de wird in den nächsten Wochen weiter ergänzt und ist bis Ende 2012 verfügbar.

Ein Blick auf die Website der Kampagne für Prävention lohnt sich allemal: Neben Tipps und Hilfestellungen zu allen Maßnahmen für gesundheitliche Prävention im Bereich Arbeitsorganisation und einem Faltblatt mit Gymnastikübungen im Büro schnüren die Experten für Prävention der VBG ein Aktionspaket voller Bonusmaterial mit Mehrwert, wie Ideensammlungen und konkreten Vorschlägen zur optimalen Umsetzung der Maßnahmen zur Prävention als wichtiger Teil des Gesundheitsmanagements im Unternehmensalltag.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit circa 34 Millionen Versicherungsverhältnissen in Deutschland.

Versicherte der VBG sind Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in stationärer Behandlung und Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen, Lernende in berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur VBG zählen über 970.000 Unternehmen aus mehr als 100 Branchen – vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Kinder haften für ihre Eltern - Elternunterhalt ist Pflicht

Elternunterhalt ist der juristische Fachausdruck für “Kinder haften für ihre Eltern”. Grundsätzlich hilft das Sozialamt, wenn das aktuelle Einkommen der Eltern (Rente, Pflegeversicherung) nicht mehr ausreicht, um beispielsweise die Kosten für ein Pflegeheim zu decken.Die Sozialämter der Kommunen fordern aber die für die hilfsbedürftigen Eltern vorgestreckten Gelder von den Kindern zurück.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 1601 ff sind Verwandte ersten Grades zum Unterhalt verpflichtet – demnach haften also Kinder für den Unterhalt der Eltern. Die sehen sich jetzt immer öfter mit finanziellen Forderungen konfrontiert, mit denen sie so nicht gerechnet haben.

Dabei geht es auch für den Staat um viel Geld: nach Schätzungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin finanzieren die Sozialämter derzeit gut 240.000 Senioren das Pflegeheim. Und die Zahlen werden weiter ansteigen, denn die Deutschen werden immer älter und leider auch immer pflegebedürftiger.

Die logische Folge ist, dass der Staat versucht, sich das vor allem von den Sozialämtern vorgestreckte Geld wieder bei den Kindern zu holen. Bei heute schon über einer Million Pflegefällen in ganz Deutschland wird sich der Trend deutlich erhöhen.

Der Bundesgerichtshof (BGH AZ: XII ZR 98/04) hat bereits vor fünf Jahren im August 2006 entschieden, dass Kinder nicht mit ihrem gesamten Vermögen die Pflegekosten der Eltern mitfinanzieren müssen, wenn das Geld für die angemessene eigene Lebensführung und Altersvorsorge benötigt wird. Es gibt ein gewisses Schonvermögen.

Zum Schonvermögen zählen die selbst genutzte Immobilie, eigene Lebensversicherungen, Wertpapiere, Gold, Schmuck und Bargeld in angemessener Höhe. Im vorliegenden Fall hat der Senat des BGH diesen Betrag mit rund 100.000 Euro bemessen.

Wenn kein Kontakt zwischen Eltern und Kindern seit längerer Zeit mehr besteht, so hat das auf die Unterhaltspflicht keine Auswirkung, es sei denn, es liegt eine besondere Härte vor. Das ist aber nur der Fall, wenn Eltern früher selbst keinen Unterhalt für den Nachwuchs gezahlt hatten oder ihre Kinder misshandelt oder grob vernachlässigt haben.

Also was können Kinder tun oder Eltern die das ihren Nachkommen ersparen wollen? Hier hilft der Abschluss von privaten Pflege Lebensversicherungen oder zusätzlichen privaten Krankenversicherungen für den Pflegefall. Je früher hier an später gedacht wird, um so besser und preiswerter ist eine Lösung möglich.