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Archiv der Kategorie Wissen

Mercedes-Benz Bank will mehr Versicherungen verkaufen

2011 war ein Rekordjahr für die Mercedes-Benz Bank. Das deutsche Tochterunternehmen von Daimler Financial Services hat bei allen wichtigen Kennzahlen Bestmarken erreicht. Das sagte der Vorstandsvorsitzende Franz Reiner bei der Jahres-Pressekonferenz der Mercedes-Benz Bank heute in Stuttgart.

2011 war das beste Jahr in der 25-jährigen Unternehmensgeschichte der Spezialbank. Das Neugeschäft habe mit neun Milliarden Euro eine neue Rekordhöhe im Volumen erreicht. Der Marktanteil der Bank in der Finanzierung von Autos und Nutzfahrzeugen der Marke Daimler liege bei 55 Prozent.

Daimler-Kunden haben eine gute Zahlungsmoral

Die Risikokosten für Kreditausfälle seien auf ein historisches Tief gesunken. Mit anderen Worten: Noch nie war die Zahlungsmoral der Daimler-Kunden besser als 2011. Auch der Start ins laufende Jahr sei für die Mercedes-Benz Bank sehr erfolgreich verlaufen. In den Monaten Januar und Februar steigerte die Stuttgarter Autobank Neugeschäftsvolumen um 17 Prozent.

Mercedes-Bank will attraktive Versicherungspakete für die A-Klasse anbieten

Der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2012 der Bank sei optimistisch. Neue Fahrzeugmodelle des Daimler-Konzerns würden gute Geschäftschancen bieten:

Genannt wurden als Beispiele der neue Schwerlastwagen Actros oder für der neue Stadtlieferwagen Citan.

Im Fokus der Bank stehe die neue A-Klasse. Die Mercedes-Benz Bank werde die Einführung der neuen A-Klasse im September mit attraktiven Finanzdienstleistungsprodukten in der Zielgruppe junge Kunden stark unterstützen.

Die Bank plane dort mit günstigen Konditionen im Leasing- und Finanzierungsbereich in den Markt zu gehen . Wir werden das Thema Versicherung und Service zu Produktbündeln zusammenschnüren. Die monatlichen Raten sollen flexibel
gestaltet werden.

Auch beim Trend hin zu mehr Elektromobilität sieht sich die Mercedes-Benz Bank als Finanzdienstleister gefordert. Hier wolle die Bank Verantwortung übernehmen, um die umweltfreundlichen Mobilität dank der neuen Technologie aus dem Konzern auf die Straße zu bringen.

Ein Beispiel wäre hier der neue smart electric drive, der im Sommer auf den Markt kommt. Hier wird die Mercedes-Benz
Bank, unter anderem ein Modell anbieten, wo dem Kunden das Fahrzeug und die Batterie separat als ein sorgenfreies Mietprodukt offeriert werde.

Refinanzierung über eigene Direktbank gesichert 

Im Direktbankgeschäft ist das Volumen der Einlagen bei der Mercedes-Benz Bank 2011 leicht auf 11 Milliarden Euro gewachsen. Mit diesem Liquiditätspolster aus den am freien Markt angebotenen Tages- und Festgeldern sieht sich die Autobank gut aufgestellt, um private und gewerbliche Kunden sowie Mercedes-Benz Händler weiterhin mit günstigen Krediten zu versorgen.

Mehr Deutsche sparen mit Riester-Förderung

Frankfurt am Main, 26. März 2012. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) meldet, dass das Vermögen der Riester-Fondssparer per 31. Dezember 2011 um 12,7 Prozent auf 8,3 Milliarden Euro gestiegen sei und damit den Vorjahreswert um eine Milliarde Euro übertraf. Die Zahl der Sparer mit Riester-Förderung wuchs insgesamt um 6,7 Prozent.

Nach den Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wuchs innerhalb von zwölf Monaten die Zahl der Riester-Fondssparpläne um 4,9 Prozent auf fast drei Millionen Fondssparpläne per Ende 2011.

Der Anteil der Fondssparpläne an den Riester-Verträgen insgesamt liege aktuell bei 19,2 Prozent. Die Zahl der Riester-Versicherungsverträge stieg 2011 um 4,8 Prozent auf fast 10,9 Millionen Verträge.

Die erst im Jahr 2008 eingeführte Riester-Eigenheimrente der Bausparkassen hat mit 775.000 Verträgen die 750.000 Riester-Sparpläne der Banken erstmals überholt. Insgesamt wurden per Ende 2011 knapp 15,4 Millionen Riester-Verträge gezählt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs an deutschen Sparern mit Riester-Förderung um 6,7 Prozent.

30 Jahre Bund der Versicherten

Heute am 24. März 2012 wird der Bund der Versicherten e.V. (BdV) aus Henstedt-Ulzburg nach eigenen Angaben 30 Jahre alt. “Der BdV habe über Jahrzehnte Maßstäbe im Verbraucherschutz gesetzt”, stellt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV, anlässlich des Jubiläums fest.

Der BdV sieht sich als ein Vertreter der Rechte aller Versicherten und würde nicht nur von Verbrauchern um Rat gefragt. “Wir werden uns auch weiterhin für mehr Verbrauchergerechtigkeit, Transparenz und offensiven Verbraucherschutz einsetzten,” verspricht Vorstandsvorsitzender Kleinlein.

“Viele Medien, ob Fernsehen, Rundfunk oder Print richten ihre Fragen an uns und auch die Politik sucht immer häufiger unseren Rat in Form von Stellungnahmen oder der Teilnahme bei Anhörungen. Wir freuen uns über diese Aufmerksamkeit und werden den Kampf um mehr Verbrauchergerechtigkeit auch die nächsten Jahrzehnte weiterführen,” so Kleinlein.

Juristisch kann der BdV einige Erfolge vorweisen. So ist es dem BdV zu verdanken, dass Lebensversicherer mittlerweile gezwungen sind, ihren Kunden verbindlichere Angaben zur Überschussbeteiligung zu machen.

Nach einem weiteren Urteil des BGH darf der Rückkaufswert bei Kapitallebensversicherungen prinzipiell nicht mehr klein gerechnet werden, was vor allem bei vorzeitiger Kündigung in den ersten Jahren wichtig ist. Jetzt kann der kündigende Versicherungsnehmer wenigstens nach Abrechnung und Abzug bestimmter Kostenanteile mit der Zahlung von ungefähr 40 Prozent seiner eingezahlten Beitragssumme rechnen. Axel Kleinlein: “Wir scheuen auch zukünftig die gerichtliche Konfrontation mit der Versicherungswirtschaft nicht.”

Der BdV setze zukunftsweisende Akzente durch seine Arbeit, die besonders durch den Wissenschaftlichen Beirat begleitet wird. So lädt der Beirat jedes Jahr zu einer Wissenschaftstagung ein, auf der aktuell brisante Themen erörtert werden. Bei der diesjährigen Tagung am 26. April 2012 werden Experten wie der Rechtswissenschaftler Professor Schwintowski und der Ombudsmann für Versicherungen Professor Günther Hirsch unter anderem über die Novellierung der Mindestzuführungsverordnung und den Missbrauch des Revisionsverfahrens in Versicherungsfragen diskutieren. Interessenten sind herzlich eingeladen, sich zur Tagung anzumelden. “Die BdV-Wissenschaftstagung ist seit jeher ein wichtiger Ort, um sich über aktuelle Trends in Wissenschaft und Praxis auszutauschen”, weist Kleinlein hin. Und: Akteure aus dem Verbraucherschutz erhalten Sonderkonditionen.

Die deutsche PKV als ein Modell für Europa

Das Modell der Privaten Krankenversicherung (PKV) aus Deutschland gilt in der Europäischen Union als vorbildlich. In einer Brüsseler Diskussionsveranstaltung aus Anlass des “Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen” lobten Europaabgeordnete die deutsche PKV als ein Musterbeispiel, um den demografischen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft in Europa solidarisch und generationengerecht zu begegnen.

Vor über 100 Entscheidungsträgern aus Europäischen Institutionen und den Vertretungen der Mitgliedstaaten diskutierten vier Verbandsvertreter und der Vizepräsident im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Rolle der deutschen Privaten Kranken- und Pflegeversicherung als eine Unterstützung der staatlichen Sozialversicherungssysteme.

Es bestand Einigkeit, dass nur mit nachhaltigen und stabilen Finanzierungsmodellen den Herausforderungen einer alternden europäischen Gesellschaft begegnet werden kann. Dazu könne die europäische Versicherungswirtschaft einen entscheidenden Beitrag leisten.

Als Beispiel wurde das Modell der PKV in Deutschland hervorgehoben, da es mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen in Höhe von mehr als 170 Milliarden Euro zur Generationensolidarität beiträgt, ohne auf staatliche Mittel und damit auf die Steuerzahler zurückzugreifen.

Die Stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Europäischen Kommission, Lenia Samuel, begründete das Europäische Themenjahr mit der Notwendigkeit einer umfassenden Strategie zum Umgang mit einer alternden Gesellschaft. Samuel appellierte an die EU-Mitgliedsländer, Präventionsmassnahmen und Altersvorsorge stärker in den öffentlichen Diskussionen zu verankern. Der deutsche Europaabgeordnete Thomas Mann verwies auf die Bedeutung generationengerechter Rahmenbedingungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Zur Veranstaltung eingeladen hatte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) zusammen mit der Fédération Francaise des Sociétés d’Assurances (FFSA), der Association of British Insurers (ABI) und dem Versicherungsverband Österreich (VVO). Mit dem Themenjahr möchte die Europäische Kommission die demographischen Herausforderungen Europas in den Fokus rücken und nach Lösungen suchen, welche die Solidarität der Generationen und letztlich den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft garantieren.

Bei so großem Lob auf europäischer Bühne, verwundert die Kritik deutscher Bundespolitiker und Abgeordneten im Deutschen Bundestag an der bewährten privaten Krankheitskostenvollversicherung. Die Forderung nach einer einheitlichen staatlichen Bürgerversicherung erscheint, wie eine Kampfansage an einen fairen Wettbewerb im Gesundheitsmarkt.

Assekuranz und Assistance einfach erklärt

“Assekuranz” ist ein anderer, im Deutschen etwas veralteter Ausdruck für “Versicherung” oder auch “Versicherungsunternehmen”. Im internationalen Sprachgebrauch sind “Assurance” oder “Insurance” durchaus gebräuchliche Begriffe für die Branche.

Eine Versicherung funktioniert nach dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme, dem so genannten “Versicherungsprinzip”: Viele Menschen sichern sich gegen ein bestimmtes Risiko ab, indem sie eine Versicherung abschließen und Beiträge in ein Kollektiv bezahlen. Kommt es bei einem der Versicherten zum Versicherungsfall, erhält er die zuvor vereinbarte Leistung von der Versicherung.

Für die Leistung verwendet die Versicherer den “Geldtopf” des Kollektivs, den alle Versicherungsnehmer zusammen mit ihren Beiträgen gefüllt haben. Der Vorteil dabei: Weil der Versicherungsfall immer nur bei einem Teil der Versicherten eintritt, ist diese Leistung oft um ein Vielfaches höher, als der vom einzelnen Versicherungsnehmer tatsächlich eingezahlte Betrag. Der Nutzen des Versicherungsprinzips für Versicherte ist: Es ist deutlich kostengünstiger, sich als Gruppe gegen ein Risiko abzusichern, als dies für den Einzelnen möglich wäre.

Was steckt hinter dem Begriff Assistance-Leistungen?

Bisher kennen wir nur den finanziellen Ausgleich, doch heute leisten Versicherungen oft nicht nur finanzielle Hilfe: Sie helfen ihren Kunden im Versicherungsfall auch mit praktischer Unterstützung, den so genannten Assistenz-Leistungen.

Verunfallt zum Beispiel ein in der Unfallversicherung versicherter Kunde und liegt im Bett, organisieren einige Versicherungen eine Haushaltshilfe oder kümmern sich um geeignete Rehabilitations-Maßnahmen – sofern diese Assistenz-Leistungen Teil des Versicherungsvertrages sind.

Die Koordination der Leistungen übernehmen dabei spezielle, von der Versicherung beauftragte Unternehmen: die so genannten Assisteure.

Diese sind auf sofortige und schnelle Hilfe im Schadenfall spezialisierte Unternehmen und verfügen ihrerseits über ein ausgeprägtes Netzwerk von Dienstleistern vor Ort – wie etwa Krankentransportunternehmen oder Pflegediensten, die dann direkt der versicherten Person, Hilfe leisten.

Von einer guten Versicherung, die sowohl finanzielle als auch praktische Hilfe leistet, profitieren Versicherungsnehmer also gleich mehrfach. Wer zum Beispiel verunfallt, möchte sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren – und sich vom Krankenbett aus weder um einen Fahrdienst oder einen Wäscheservice, noch um deren Finanzierung kümmern müssen.

Weitere Assistance-Leistungen sind in der Kraftfahrtversicherung bekannt. Hier können über Schutzbriefe das Abschleppen und Bergen des Fahrzeuges, der Ersatzteilversand, die Übernachtung des Fahrers bei Reparaturen oder die Rückreise des Fahrers aus dem Ausland und die Rückführung des Fahrzeuges abgedeckt werden. Bekannter Spezialist bei Glasschäden am Fahrzeug ist der vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft initierte Spezialist Carglass.

In der Berufsunfähigkeitsversicherung und in der Pflegeversicherung können über optionale Assistance-Tarife die wichtigen Sofortleistungen für die Betroffenen abgesichert werden, wie etwa der Pflegedienst oder Übergangsleistungen.

Sehr nützlich sind in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung die Zusatzleistungen für den Handwerkerservice, der schnelle fachgerechte Soforthilfe vor Ort garantiert.

Dietmar Braun

Deutsche Kunden bevorzugen bei Geldanlagen persönliche Beratung

Berater genießen bei Fragen rund um das Thema Geldanlage das größte Vertrauen, so das Ergebnis einer heute in Frankfurt vorgestellten aktuellen für die Bevölkerung repräsentativen Studie von AXA Investment Managers. Über zwei Drittel der Befragten bevorzugen persönliche Beratung. Auf Platz zwei finden sich Informationsquellen im Internet. Klassische Medien, wie Tageszeitung und Magazine, verlieren laut der Studie an Bedeutung.

Generell hat für die Mehrheit der Deutschen Beratung bei Investmentfonds einen hohen Stellenwert. Während 2008 noch 68 Prozent der Befragten eine Beratung als wichtig einstuften, sind es in der aktuellen Studie 92 Prozent. Bei den Besitzern von Investmentanteilen - also denjenigen, die sich besonders gut in dem Bereich auskennen sollten - sind es sogar 98 Prozent.

“Hier gilt es, den Vertrauensbonus aktiv zu nutzen und Anleger bei der Zusammenstellung ihres Portfolios bedarfsgerecht zu unterstützen. Dabei stellt der Zweiklang Sicherheit und Erwartungen an die Rendite in den turbulenten Zeiten an Europas Kapitalmärkten eine besondere Herausforderung dar”, erläutert Karin Kleinemas, für Nordeuropa zuständige Marketing-Chefin bei AXA Investment Managers.

Auf die Frage in der Studie, welche Beratungsmöglichkeiten sie bei der Auswahl eines Fonds nutzen, nennen 70 Prozent der Deutschen persönliche Berater.

Obwohl persönliche Berater unangefochten an erster Stelle stehen, gewinnen auch andere Informationsquellen bei der Geldanlage an Bedeutung:

Ein Drittel der Deutschen möchte sich vorzugsweise stärker über das Internet informieren. Tatsächlich  greift bisher allerdings nur ein Viertel darauf zurück.

Traditionelle Informationsquellen, wie Tageszeitungen und Fachzeitschriften, verlieren laut der Studie an Bedeutung. Nur noch 18 Prozent der Deutschen lesen Magazine und gerade noch 14 Prozent Zeitungen, um sich über ihre Geldanlage zu informieren.

Es gibt in Deutschland große regionale Unterschiede: Während im früheren Westdeutschland noch jeder Zehnte auf die Tageszeitung zurückgreift (10 Prozent), ist es im früheren Ostdeutschland nur jeder Fünfundzwanzigste (vier Prozent).

Dietmar Braun

Mehr Flexibilität bei Risikopolicen

Die Universa Lebensversicherung a.G. aus Nürnberg meldet Verbesserungen in der Risikolebensversicherung. Für Nichtraucher wird eine günstigere Absicherung angeboten. Junge Leute erhalten ohne erneute Gesundheitsprüfung mehr Flexibilität bei der Umwandlung des Versicherungsschutzes.

Zusätzlich Beiträge sparen kann, wer die Überschussbeteiligung gleich direkt zur Beitragsverrechnung nutzt. Alternativ können die Überschüsse auch verzinslich angesammelt oder in einen von acht Investmentfonds investiert und später steuerfrei ausbezahlt werden.

Mitversichert sind umfangreiche Optionsrechte und Garantien für die Nachversicherung, durch die der Schutz flexibel an geänderte Lebenssituationen anpassbar ist. Innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre kann die  Risikopolice ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine neue Absicherung umgetauscht und damit bis zu einer Gesamtlaufzeit von 35 Jahren verlängert werden.

Das ist besonders für jüngere Menschen mit noch unklarer Lebensplanung von Vorteil. Die jungen Kunden können sich eine bedarfsgerechte Absicherung nachkaufen, ohne dass sie noch einmal nach Gesundheitszustand, Arztbesuchen, Größe und Gewicht gefragt werden.

Über die garantierte Nachversicherung kann der Versicherungsschutz alle fünf Jahre bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Selbstständigkeit oder Immobilienfinanzierung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.

Auf eine nachträgliche Anpassung der Beiträge, wie dies nach dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) möglich wäre, verzichtet die Universa zu Gunsten der Versicherten in ihren Versicherungsbedingungen. Ebenso auf eine Leistungsfreiheit bei schuldloser Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Augen auf bei der Partnerwahl

Der Bau eines eigenen Hauses ist nicht nur eine große Investition, sondern für viele die Erfüllung eines großen Traums. Wenn alles klappt, versteht sich. Darauf hat die Wahl des richtigen Baupartners entscheidenden Einfluss. Die Experten der Bausparkasse Schwäbisch Hall erläutern die wichtigsten Punkte, auf die Bauherren bei der Partnerwahl achten sollten.

Die Frage, wer die eigenen vier Wände errichten soll, ist entscheidend: für den reibungslosen Ablauf, die termingerechte und Fertigstellung ohne Mängel, die Einhaltung des Kostenrahmens. Gerät man dabei an den falschen Partner, sind die Konsequenzen oft gravierend, sowohl finanziell wie auch emotional.

Jede Stunde mehr, die man für die sorgfältige Wahl eines seriösen, soliden und solventen Baupartners aufbringt, gut investierte Zeit. Dies gilt natürlich auch für die Baufinanzierung, auch hier lohnt es sich zu prüfen, bevor man sich für Jahre bindet und verpflichtet.

Individuelle Planung mit dem Architekten

Die größtmögliche Gestaltungsfreiheit bietet das Bauen mit einem Architekten. Er plant das Haus ganz nach den Bedürfnissen der Bauherren, begleitet sie durch das gesamte Bauvorhaben, kümmert sich um die Auswahl der Handwerker und überwacht die Qualität ihrer Arbeit.

So viel Individualität und Engagement haben ihren Preis. Der Zeitaufwand deutlich höher als bei anderen Modellen. Denn vieles, was etwa ein Typenhausanbieter völlig selbstverständlich nach eigenem Muster umsetzt, muss beim individuellen Bauen Detail für Detail entschieden werden.

Immer wieder ein Problem: Der exakte Preis des Hauses steht beim Bauen mit dem Architekten erst fest, wenn die Ausschreibung aller Arbeiten abgeschlossen ist.

Grundlage für die Zusammenarbeit ist der Architektenvertrag – rechtlich gesehen ein Werkvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das ist juristisch interessant, da es bedeutet, dass nicht die Tätigkeit an sich bezahlt wird, sondern deren erfolgreicher Abschluss.

Um eine sichere Grundlage zu haben, sollten viele Punkte möglichst exakt schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören ein klar definierter Kostenrahmen sowie Festlegungen, bis wann welche Leistungen erbracht sein müssen und wann entsprechende Honorarraten fällig werden. Gleich zu Beginn ist zu klären, welche Leistungen des Architekten noch zur Akquise ohne Honorarzahlung gehören, wie etwa Ideenskizzen, und ab wann die Planung bezahlt werden muss.

Die entscheidende Prüfung, der man jeden potentiellen Baupartner unterziehen muss, ist auch beim Architekten unverzichtbar: die Besichtigung von Referenzobjekten und das ausführliche Gespräch mit Bauherren, die mit ihm gebaut haben.

Typenhäuser: Ein Muster mit Variationen

Wer sich für ein Typenhaus entscheidet, ob massiv oder in Fertigbauweise, wählt einen guten Kompromiss aus Individualität und Verlässlichkeit.

Gute Anbieter können ihre Haustypen nämlich auf vielfältige Weise den Bedürfnissen ihrer Bauherren anpassen, dafür einen Festpreis zusichern und einen präzise durchgeplanten Baufortschritt gewährleisten.

Der Vorteil: In Musterhäusern des Unternehmens kann man sich einen besseren Eindruck verschaffen, wie das künftige Eigenheim aussehen wird.

Die Basis für den Kauf eines Typenhaus ist ein Werkvertrag, den Bauherren sehr genau prüfen (lassen) sollten. Steht darin beispielsweise “ab Oberkante Kellerdecke”, muss geklärt werden, wer sich um die Fertigstellung des Kellers oder einer Bodenplatte kümmert und welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen.

Auf keinen Fall sollte man schwammige Begriffe wie “hochwertig” in der Leistungsbeschreibung akzeptieren, sondern stattdessen präzise Beschreibungen der Ausstattungsdetails einfordern.

Auch ein exakter Zahlungsplan nach Baufortschritt gehört in den Vertrag. Weil der Teufel auch hier im Detail steckt, was der Laie in der Regel nicht beurteilen kann, ist eine Vertragsprüfung durch einen Experten unbedingt zu empfehlen.

Die Gewährleistungsfrist durch den Anbieter sollte – vom Zeitpunkt der Übergabe an – mindestens vier, besser fünf Jahre für alle Teile betragen. Die beste finanzielle Absicherung für das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Hausanbieters sind eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft durch die Bank des Baupartners. Diese kommt dann im Insolvenzfall für die Fertigstellung des Hauses auf.

Bauträger: Ein fest geschnürtes Gesamtpaket

Bauträger sind Gesellschaften, die größere Grundstücke in mehrere Parzellen untergliedern, erschließen und bebauen. Wer sein Eigenheim von einem Bauträger errichten lässt, kauft Haus und Grundstück im Paket. Das gewährleistet in der Regel eine zügige Fertigstellung und einen festen Preis.

Der Bauträger für sämtliche Mängel zuständig, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Der Bauherr muss sich also im Prinzip um nichts kümmern.

Eine Warnung ist wichtig: In der Regel wird mit dem Bau erst begonnen, wenn zwei Drittel der Grundstücke verkauft sind. Es kann daher passieren, dass Bauherrn nach Vertragsabschluss noch eine Weile auf den Baubeginn warten müssen.

Der Käufer eines Bauträger-Hauses wird zunächst nicht Bauherr – das bleibt bis zur Übergabe der Bauträger. Das bedeutet einerseits weniger Verantwortung, andererseits aber auch weniger Mitspracherecht und kaum Einfluss auf Veränderungen.

Wie beim Bauen mit dem Hausanbieter gilt: Den so genannten Bauträger-Vertrag, die Baubeschreibung und den Zahlungsplan genau prüfen! Besonders wichtig, weil im Streitfall teuer, sind Fragen wie: Welche Leistungen sind im genannten Preis tatsächlich enthalten? Wie kostspielig sind eventuelle Veränderungen?

Bei einem Bauträger ist die Prüfung der Bonität noch wichtiger als beim Hausanbieter. Schließlich geht es nicht nur um den Preis fürs Haus, sondern auch um den fürs Grundstück – eine Insolvenz kann sich hier noch verheerender auswirken.

Sicherheit bieten die bereits erwähnte Vertragserfüllungs- und die Gewährleistungsbürgschaft, ersatzweise eine Abtretungserklärung über einen mit der Bank abgeschlossenen Darlehensvertrag. Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung, die Mehrkosten übernimmt, wenn nach einer Pleite des Bauträgers ein anderes Unternehmen mit der Fertigstellung beauftragt werden muss.

Für welchen Baupartner man sich auch entscheidet: Jede Lösung bietet Vor- und Nachteile – und potenzielle Fehlerquellen gibt es bei einem Hausbau immer. Man kann beispielsweise die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Handwerksfirmen bündeln: in einem Auftrag an einen Generalunternehmer oder Generalübernehmer. Der kalkuliert einen Komplettpreis und kümmert sich um den Baufortschritt.

Vorteil: weniger Koordinationsaufwand.

Nachteile: Der Bauherr hat keinen Einfluss mehr auf die Auswahl der Handwerksfirmen, eine Insolvenz des Unternehmens hat für ihn weitreichende Folgen.

Egal, ob einzelne Bauabschnitte oder der gesamte Bau abgenommen werden: Mit der Bauabnahme kehrt sich die so genannte Beweislast um. Vor der Abnahme muss der Handwerker nachweisen, dass seine Leistung einwandfrei ist, danach muss der Bauherr das Gegenteil beweisen – was oft nur schwer gelingt.

Während beim Bauen mit dem Architekten jedes Gewerk einzeln abgenommen wird, macht der Bauträger häufig nur eine Schlussabnahme nach Fertigstellung des gesamten Gebäudes. Dann aber sind entscheidende Mängel – etwa Fehler bei der Kellerabdichtung – oftmals nicht mehr zu erkennen.

Warnung vor “schlüsselfertig”

Besondere Vorsicht ist beim Begriff “schlüsselfertig” geboten. Er ist rechtlich nicht eindeutig definiert und kann im ungünstigsten Fall nur bedeuten, dass das Haus abschließbar und sicher ist. Wie es drinnen aussieht, ob das Eigenheim auch fertig zum Bezug ausgebaut und bewohnbar ist, garantiert der Begriff nicht.

BU-Schutz der Altersvorsorge ohne Gesundheitsprüfung

Die Absicherung der privaten Altersvorsorge  bei Berufsunfähigkeit ist für Versicherte außerordentlich wichtig. Im Falle einer Berufsunfähigkeit können Kunden der Stuttgarter Versicherung ab sofort einen Zusatztarif zur Sicherung der Beitragszahlung ohne Gesundheitsprüfung abschließen.

Die neue Zusatzversicherung “BUZ-B Xpress” kann optional zu den Stuttgarter Rententarifen hinzugewählt werden.

Mit dieser neuen BUZ-Beitragsbefreiung beschleunigt sich der Antragsprozess erheblich, denn es sind keinerlei Gesundheitsfragen und keine Fragen nach sonstigen Risiken mehr zu beantworten. Nur seinen Beruf muss der Versicherte angeben. Die Wartezeit beträgt drei Jahre, ist die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht, entfällt sie komplett.

Die Vorteile für Versicherungsvermittler und Kunden liegen auf der Hand: Der neue Zusatztarif übernimmt im Fall der Berufsunfähigkeit die Beiträge zur Rentenversicherung, der Vermittler profitiert von einem deutlich schlankeren Verkaufsprozess und der Kunde kann sich seine Altersvorsorge auch für den Fall einer Berufsunfähigkeit sichern.

Kunden können die BUZ-B Xpress ohne Gesundheitsprüfung zu folgenden Tarifen der Stuttgarter wählen: BasisRente, DirektRente, FlexRente, Gesundheitskonto sowie in der betrieblichen Altersversorgung.

Die ergänzende Leistung ist pro Person bei allen Rententarifen generell bis zu einem monatlichen Höchstbeitrag der Hauptversicherung von 250 Euro wählbar, in der bAV sind höhere Maximalbeiträge der Hauptversicherung möglich.
Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkte und Software, erläutert: “Mit der innovativen BUZ-B Xpress gehen wir aktiv und lebensnah auf die realen Bedürfnisse der Menschen ein. Wir beweisen damit, dass wir unsere Werte Modernität und Dynamik als hohe Kundenorientierung verstehen und unsere Produktentwicklung an den Bedürfnissen des Marktes ausrichten. Wir verfolgen damit konsequent unsere über 100-jährige Tradition als Anbieter, auf die wir besonders stolz sind.”

Ärzte und Fachpersonal können ihr Wissen im Internet testen

Mit dem “Praxiswissen Quickcheck” zum Thema Heilmittel können sich Praxisteams jetzt auch über die richtige Verordnung von Physikalischer Therapie informieren. Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) meldet die aktuelle Erweiterung der Online-Lernprogramme für niedergelassene Ärzte und medizinische Fachangestellte.

In dem “Quickcheck” können Mediziner und ihr Fachpersonal ihr Wissen testen und ihre Kenntnisse vertiefen. Wer das Lernprogramm im Gesundheitspartner-Portal der AOK erfolgreich absolviert hat, kann sich die Teilnahme per Mausklick zertifizieren lassen.

Im Informationsteil unter dem Titel “Praxiswissen” finden Ärzte und ihre Teams zudem detaillierte Informationen darüber, was sie bei der Verordnung von Physikalischer Therapie beachten müssen. Anhand von Formular-Abbildungen mit beispielhaften Eintragungen sehen die Teilnehmer, wie sie die Felder richtig ausfüllen. Bei Bedarf können sie sich direkt in die Heilmittel-Richtlinien klicken und die entsprechenden Passagen anschauen, die zur Lösung der Fragen wichtig sind.

Mit dem neuen Lernprogramm erweitert die AOK ihr bestehendes Angebot: Bereits seit 2010 können Ärzten und medizinische Fachangestellten ihr Wissen zur Verordnung von Häuslicher Krankenpflege testen. Ziel der Programme ist es, Rückfragen der Krankenkassen wegen falsch ausgefüllter Formulare zu vermeiden