IHK prüft für Sie Vermittler

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) prüfen für Sie Versicherungsvermittler vor.

Mehr Sicherheit für Sie als Kunde. Die Versicherungsvermittler werden bei der für sie zuständigen IHK auf Sachkunde und guten Leumund vorgeprüft und in ein öffentliches Register eingetragen.

Das öffentliche Register finden sie unter www.vermittlerregister.info

Die Vermittler müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Nachweis der Sachkunde
Bestehen einer ausreichenden Vermögens-Schadensversicherung
Guter Leumund
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsgerichts (Schuldnerverzeichnis)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Insolvenzgerichts

Sollten Sie mit Ihrem Vermittler nicht zufrieden sein, können Sie unter Angabe seiner öffentlichen Registrierung Ihre begründete Beschwerde vortragen. Treffen Sie auf einen Vermittler ohne Registrierung können Sie dies künftig auch bei der IHK anzeigen.
Bis zum 31.12.2008 gilt noch für Vermittler mit Berufserfahrung und ununterbrochener Tätigkeit eine Übergangsfrist, diese sollten sich aber als seriöse Marktteilnehmer zumindest freiwillig zur Registrierung angemeldet haben.

Dietmar Braun

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