Streit um Billig-Apotheken

Nur Apotheker sollen eine Apotheke betreiben dürfen. Der Generalbundesanwalt des  Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, bestätigt das in Deutschland bestehende Verbot für Apotheken-Discounter.

Mit dem Musterprozess stellt der EuGH nicht nur eine im Saarland von DocMorris betriebene Apotheke in Frage.

Apotheken dürfen nach Ansicht des Generalanwaltes beim EuGH nur von zugelassenen Apothekern geführt werden. Dies gelte sowohl für den Besitz als auch für den Betrieb von Apotheken, sagt Generalanwalt Yves Bot.

Die Ansicht des Generalanwaltes ist für das Gericht nicht bindend, wird aber meist befolgt. Ein Urteil wird für 2009 erwartet.

Fast alle europäischen Pharma-Großhändler sowie die Drogerie- und Lebensmittel-Ketten planen derzeit in den 38 Milliarden Euro schweren deutschen Markt einzusteigen.

Neben dem nun noch ausstehenden Urteil des EuGH, wächst zudem auch der Druck auf die Europäische Kommission in Brüssel. Diese hat im Februar 2008 ein Verfahren gegen die deutschen Zulassungsregeln für Apotheken eröffnet. Auch die Kommission vertritt den Standpunkt, dass nur staatlich geprüfte Apotheker eine Apotheke betreiben dürfen und der Besitz von mehr als vier Standorte verboten ist.

Kunden die identische Medikamente, zu erheblich reduzierten Preisen beziehen wollen, müssen also nach wie vor, den Weg über das europäische Ausland wählen, ausgenommen Italien, wo die gleichen Regeln, wie in Deutschland gelten.

Dietmar Braun

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