Weltverbrauchertag 2009

Vor 46 Jahren, am 15. März 1962 formulierte John F. Kennedy vor dem US-Kongress die vier Grundrechte des Verbrauchers: the right to safety, the right to be informed , the right to choose , the right to be heard – das Recht auf Sicherheit, das Recht informiert zu werden, das Recht zu wählen, das Recht gehört zu werden. Seitdem wird der Weltverbrauchertag international begangen, um den Verbraucherschutz in Erinnerung zu bringen.

Wer weniger hat zahlt mehr. Allgemein gilt: Es gibt gute Konditionen für gute Kunden, aber wo bleiben die anderen?

Die immer mehr um sich greifende Ausgrenzung von Armen und Kranken von der Teilnahme am alltäglichen Leben nimmt weiter zu. Menschen die sich im Dschungel von Regeln, Verträgen, Kniffen, Vorschriften und Gesetzen nicht mehr auskennen sind andauernd in Gefahr übervorteilt zu werden.

Zu viele „finanzielle Analphabeten“
Wer nicht weiß, was ein effektiver Jahreszins ist, wer nicht weiß, welche Versicherung notwendig und welche überflüssig ist, wird als Verbraucher leichter übervorteilt.
Tatsächlich ist der Stand der finanziellen Allgemeinbildung in Deutschland ähnlich erschreckend wie die PISA-Zahlen: Es gibt zu viele „finanzielle Analphabeten“, nur jeder zwanzigste Deutsche verfügt über ein gutes oder sehr gutes Wissen in finanziellen Fragen.

Finanz- und Geldwissen hat einen zentralen Stellenwert und muss bereits in den Schulen gelehrt und vermittelt werden. Dies gilt für alle Schulformen, denn die fehlenden Kenntnisse beschränken sich nicht auf den niedrigeren Bildungsgrad.

Anlegerschutz in der Finanzdienstleistung
Eng verbunden mit der unzureichenden finanziellen Allgemeinbildung fallen immer mehr Privatkunden auf ungünstige oder unseriöse Geldanlagen herein. Aber selbst die Vermittler derartiger Angebote wissen es oft nicht besser, es fehlt an fachlicher Weiterbildung. Die Anforderungen an die Qualifikation für Vermittler verlangen nur den Nachweis von Sachkunde als Basiswissen.

Bei der Wahl einer Geldanlage ist der Verbraucher hinsichtlich Funktionsweise und Einschätzung der Risiken in der Regel auf Beratung angewiesen. Je geringer sein Wissen ist, desto stärker ist er dabei von der Beratungsqualität der Anbietenden abhängig. Grundsätzlich sind Berater verpflichtet, den wirtschaftlichen Hintergrund des Anlegers, vor allem dessen bisherigen Erfahrungen bei der Geldanlage, seine Anlageziele und Risikobereitschaft zu berücksichtigen.

Transparenz nur über marktabbildende Vergleiche
Die Informationen der Anbieter von Versicherungen und Sparprodukten stellen meist nur die Vorteile des jeweiligen Angebots heraus und sind darüber hinaus unstrukturiert und damit schwer vergleichbar. Gravierende Deckungslücken bei Versicherungen, hohe Kosten und Vorbehalte für Kostenänderungen werden verschwiegen oder im Bedingungswerk versteckt.

Daraus entstehende Verluste und Risiken sind gerade für einkommensschwache Privatkunden besonders deutlich spürbar. Die gesetzliche Verpflichtung der Anbieter die Erstinformationen in strukturierter und verständlicher Weise anzubieten, soll den Kunden die Beurteilung der komplexen Produkte erleichtern und Angebotsvergleiche ermöglichen. In der Praxis scheitert dies zumeist am Umfang der Information.

Eine Alternative für informierte Kunden sind Vergleichs-Portale im Internet. Hier werden für Standard-Angebote Lösungen mit Online-Information und Service-Telefon geboten.

Ergänzende persönliche Beratung ist oft rar und teuer
Wer das beste Angebot hat, sollte normalerweise im Wettbewerb um Privatkunden die Nase vorn haben. Auch dies ist in der Praxis meist Theorie. Unabhängige Makler arbeiten zumeist nur für gewerbliche Kundschaft und Unternehmen. Freie Honorarberater nur auf Honorarbasis und die Vermittler im Exklusivvertrieb der Versicherer nur noch auf Empfehlungen ihrer Stammkunden.

Dietmar Braun

author,writer,Insurance and Bank,University Heilbronn,State University Baden-Württemberg,Texter,55 Years,married,one child

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