Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eröffnete am 10. März 2009 die Tagung „Anforderungen an die Finanzvermittlung Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ in Berlin.
Die im Vorfeld dieser Anhörung veröffentlichte Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“, hatte insbesondere den im Provisionsvertrieb latent angelegten Interessenkonflikt zwischen dem Provisionsinteresse des Vermittlers einerseits und den Interessen des Anlegers andererseits aufgezeigt. Die Honorarberatung wurde hierzu als Lösungsmöglichkeit ins Feld geführt.
Am 02. März hatten die VDH GmbH, drei weitere Marktteilnehmer, sowie Vertreter des Bundesverbraucherschutzministeriums die Berliner Tagung vorbereitet. Der Verband der Honorarberater (VDH) erarbeitete für das Bundesverbraucherschutzministerium Vorschläge zur Umsetzung der Honorarberatung in Deutschland.
Die Beiträge im Rahmen der Anhörung selbst zeigten dann jedoch deutlich, dass sehr viele Marktteilnehmer das Thema Honorarberatung erst sehr oberflächlich erfasst haben. Die Zielsetzung sei offensichtlich hier weiterhin Besitzstandswahrung. An einer nachhaltigen Reform der Schwächen im Finanzvertrieb besteht kein ureigenes Interesse.
Der VDH – Verbund Deutscher Honorarberater trug daher als Interessenvertreter der Honorarberater in Deutschland vor dem Hintergrund dieser Veranstaltung vor: Honorarberatung sei keine Vermittlung gegen Honorar.
Honorarberatung stelle eine Dienstleistung neutraler Berater dar, bei der ausschließlich das angewandte Finanz- und Geldwissen und der Zeitaufwand vergütet werden. Diese beruhe auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte. Es würde die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichen Interesse verfolgt.
Honorartarife und Lösungen würden insbesondere keine Provisionen, Ausgabeaufschläge, provisionsabhängige Verwaltungskosten, Rückvergütung der Produktgeber, Folgeprovisionen oder Courtagen enthalten. Vor allem beinhalten diese kein freies Bestimmungsrecht über die Höhe der Courtage.
Gerd Billen, Vorstand der deutschen Verbraucherzentralen, spiegelte, nach Auffassung der Honorarberater, in seinem Referat auf der Berliner Tagung, sämtliche derer langjährigen Forderungen als Verbände der Honorarberater, nahezu inhaltsgleich wider.
„Der VDH wird auf ausdrücklichen Wunsch von Ministerin Aigner in den nächsten Tagen Vorschläge zur Umsetzung und den notwendigen gesetzlichen Änderungen für die Honorarberatung in Deutschland erarbeiten und diese in Berlin vorlegen“, so Dieter Rauch, Geschäftsführer des VDH. Die VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater wurde im Jahr 2000 gegründet und sieht sich als führender Dienstleistungsunternehmen und Interessenvertreter für die Honorarberatung in Deutschland. Man habe in den letzten Jahren maßgeblich das Berufsbild des Honorarberaters geformt und weiter entwickelt.
Der Verband besteht aus mehr als 320 angeschlossenen Partnerunternehmen, darunter Privatbanken, Vermögensverwalter, Certified Financial Planner und freie Berater. Der VDH etablierte in den letzten Jahren durch den Aufbau der gesamten Infrastruktur die Honorarberatung in Deutschland. Hierzu zählen die gesamte MiFID und VVG-konforme Beratungstechnologie, Abrechnungssysteme inkl. der automatisierten Erstattung von Rückvergütungen, Vertragsmuster und Honorarmodelle, sowie der gesamten Honorar-Produktwelt mit mehr als 250 Produktgebern.
Derzeit betreuen die dem VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen, nach eigenen Angaben, cirka 750 Millionen. Euro Wertpapiervermögen, sowie mehr als 700 Millionen Euro Versicherungs-Beitragssumme. Die Entwicklung des Berufsbildes „Honorarberater“ zum Standesberuf gehört zu den erklärten Zielen des VDH.
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