Steuerhinterziehung in der Schweiz geerbt?

Schwarzgeld auf Auslandskonten muss im Erbfall von den Hinterbliebenen zur Einkommenssteuer beim deutschen Finanzamt angemeldet werden. Die Deutschland angebotene Datei mit Daten über Steuersünder sollte Erben alarmieren.

Deutsche haben beginnend in der 80er Jahren hohe Summen in die Schweiz gebracht, um die Zinserträge und Renditen in Deutschland nicht versteuern zu müssen. Wer Geld auf solchen Schweizer Konten geerbt hat, muss dies bei der Einkommenssteuer gegenüber den deutschen Finanzbehörden aufdecken, ansonsten begeht der Betroffene Steuerhinterziehung.

Es kann auch eine Pflicht zur Berichtigung aller Steuererklärungen des Erblassers in den letzten Jahren bestehen. Ob dies im Einzelfall zutreffend ist können nur Fachleute prüfen und beantworten. Für solche Fälle empfehlen Rechtsexperten eine Selbstanzeige beim Finanzamt. Nur die Selbstanzeige lässt die Erben straffrei, allerdings sind die ermittelnden Steuer nachträglich abzuführen.

Dietmar Braun

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