Tag: 13. Juli 2010
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Kindergeld-Trick für Auszubildende
Ist die Ausbildungs-Vergütung über einem zu versteuernden Einkommen von 8.004 Euro im Jahr, dann verlieren Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr ihren Anspruch auf 184 Euro Kindergeld pro Monat. Hier hilft ein legaler Steuer-Trick. Ein Beispiel: Ein Auszubildender kommt nach Abzug aller Werbungskosten und dem Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag auf ein Einkommen von 9.696 Euro, das entspräche…