Ist die Ausbildungs-Vergütung über einem zu versteuernden Einkommen von 8.004 Euro im Jahr, dann verlieren Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr ihren Anspruch auf 184 Euro Kindergeld pro Monat. Hier hilft ein legaler Steuer-Trick.
Ein Beispiel:
Ein Auszubildender kommt nach Abzug aller Werbungskosten und dem Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeitrag auf ein Einkommen von 9.696 Euro, das entspräche netto 808 Euro monatlich.
Wenn dieser Auszubildende nur 50 Euro monatlich in eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung investiert, dann sinkt das anzurechnende Einkommen auf 7.789 Euro.
Für eine Investition von 12 mal 50 Euro, in der Summe 1.200 Euro, erhält der Auszubildende 1.608 Euro wieder an Kindergeld.
Macht jedes Jahr 408 Euro mehr netto auf der Hand und dazu jedes Jahr 1200 Euro für die eigene private Rente ohne Mehraufwand investiert.
Simsalabim – so einfach kann man durch Steuergestaltung den Staat zum eigenen Vorteil austricksen.
Das Beispiel stammt aus einer aktuellen Pressemitteilung des Versicherers HDI-Gerling. Die HDI-Gerling Lebensversicherung bietet unter dem Motto „Kindergeld-Retter“ hier Lösungen für Berufsstarter.
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