Die Hallesche Krankenversicherung schließt als erste private Krankenversicherung einen Rahmenvertrag zum ambulanten Operieren mit der Deutschen Praxisklinikgesellschaft e. V.
In Deutschland sind immer noch viele Operationen mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden, obwohl sie ambulant durchgeführt werden könnten. Dabei sprechen ökonomische und medizinische Gründe für die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte. Ein stationärer Eingriff ist durchschnittlich um 1.600 Euro teurer und birgt ein erheblich höheres Infektionsrisiko als eine ambulante Durchführung.
Für die Versicherten der Hallesche verbessert sich durch den geschlossenen Rahmenvertrag der Zugang zu modernen Behandlungseinrichtungen in den beteiligten Praxiskliniken: Sie bekommen innerhalb von fünf Arbeitstagen einen Termin. Die Eingriffe erfolgen durch erfahrene Spezialisten mit modernster Medizintechnik und neuesten Anästhesie-Verfahren. Wird doch ein kurzer stationärer Aufenthalt notwendig, verbringt der Patient die Nacht nach dem Eingriff unter medizinischer Aufsicht in der Praxisklinik.
Über Deutsche Praxisklinikgesellschaft e.V. (PKG)
Die PKG ist der Spitzenverband für Praxiskliniken gemäß §122 SGB V. dieser Versorgungsform in Deutschland ein, damit Patienten auf hohem medizinischem und medizinisch-technischem Niveau stationär und ambulant aus einer Hand versorgt werden können.
Die Hallesche Krankenversicherung ist eines der beiden führenden Mutterunternehmen im Alte Leipziger Hallesche Konzern. Sie zählt mit 229.000 Vollversicherten und 344.000 Zusatzversicherten zu den großen privaten Krankenversicherern in Deutschland. Das Unternehmen hat im vergangenen Jahr Beitragseinnahmen in Höhe von rund 957 Millionen Euro erzielt und setzt auf ein langfristiges Geschäftsmodell mit hoher Sicherheit für Kunden. Unabhängige Rating-Agenturen, wie Assekurata, bestätigen die erstklassige Qualität des Unternehmens und seiner Produkte.
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