Mit Beginn der Ausbildung stehen Jugendliche in der Sozialversicherung auf eigenen Füßen. Gegen Berufsunfähigkeit sind sie jedoch seit der Rentenreform 2001 in der staatlichen Rentenversicherung nicht mehr geschützt.
Deshalb sollte vor oder mit dem Berufsstart eine private Versicherung zum Schutz vor Berufsunfähigkeit rechtzeitig abgeschlossen werden, meldet die Universa Versicherung a.G. aus Nürnberg.
Im vergangenen Jahr haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 558.100 Jugendliche in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag im Rahmen des dualen Ausbildungssystems abgeschlossen.
Da sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter richtet, hat ein frühzeitiger Abschluss an erster Stelle finanzielle Vorteile. Zudem sind Vorerkrankungen seltener und führen zu keinen Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung des Versicherungsschutzes.
Jugendliche und ihre Eltern sollten vor dem Abschluss jedoch einen Blick in das Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen werfen. Dort sollte auf eine abstrakte Verweisung verzichtet werden. Umfangreiche Nachversicherungsgarantien sind für die Zukunft von Bedeutung, damit der Versicherungsschutz dem Karrieretrend angepasst werden kann und später bei Lebensereignissen, wie Heirat, Kinder oder Hausbau flexibel veränderbar bleibt.
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