Universa stärkt die Rechte der Versicherten

Die Universa Krankenversicherung a.G. verbessert zum 1. August 2011 ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Mit insgesamt 18 Änderungen in den AVB will Deutschlands ältester privater Krankenversicherer jetzt die Rechte der Versicherten stärken.

Verbesserungen und Klarstellungen in den AVB gab es in der Krankenversicherung beispielsweise bei Hospizleistungen, Anschlussheilbehandlung, Fahrtkosten zur Dialyse, Schwangerschaftsabbruch, Terroranschlag, Schutzimpfungen, medizinischen Versorgungszentren sowie im Heil- und Hilfsmittelkatalog. Zudem wurden das Umstellungsrecht in Zusatztarife bei Eintritt der Versicherungspflicht sowie das Weiterführungsrecht bei Verlegung des Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland konkretisiert.

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit lege der private Krankenversicherer, nach eigenen Angaben, besonderen Wert darauf, dass die Verbesserungen nicht nur für Neukunden, sondern auch für alle Bestandskunden gelten. Bisher konnten Leistungen aufgrund von Änderungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts in der täglichen Praxis vielfach nur nach entsprechender Kulanzprüfung übernommen werden.

„Kunden haben jetzt einen konkreten Rechtsanspruch, den sie in ihren AVB nachlesen und sich darauf berufen können“, erklärt Abteilungs- und Projektleiter Thomas Oedinger. Die Umsetzung der insgesamt 18 AVB-Verbesserungen erfolgt für den Bestand beitragsneutral. Das bestätigten unabhängige Treuhänder. Mit den AVB-Verbesserungen will die Universa die Qualität ihrer bereits mehrfach ausgezeichneten Produkte weiter stärken. Zudem soll darüber ein aktiver Beitrag zur Kundenbindung geleistet werden.

Dietmar Braun

author,writer,Insurance and Bank,University Heilbronn,State University Baden-Württemberg,Texter,55 Years,married,one child

Schreibe einen Kommentar