Elternunterhalt ist der juristische Fachausdruck für „Kinder haften für ihre Eltern“. Grundsätzlich hilft das Sozialamt, wenn das aktuelle Einkommen der Eltern (Rente, Pflegeversicherung) nicht mehr ausreicht, um beispielsweise die Kosten für ein Pflegeheim zu decken.Die Sozialämter der Kommunen fordern aber die für die hilfsbedürftigen Eltern vorgestreckten Gelder von den Kindern zurück.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 1601 ff sind Verwandte ersten Grades zum Unterhalt verpflichtet demnach haften also Kinder für den Unterhalt der Eltern. Die sehen sich jetzt immer öfter mit finanziellen Forderungen konfrontiert, mit denen sie so nicht gerechnet haben.
Dabei geht es auch für den Staat um viel Geld: nach Schätzungen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin finanzieren die Sozialämter derzeit gut 240.000 Senioren das Pflegeheim. Und die Zahlen werden weiter ansteigen, denn die Deutschen werden immer älter und leider auch immer pflegebedürftiger.
Die logische Folge ist, dass der Staat versucht, sich das vor allem von den Sozialämtern vorgestreckte Geld wieder bei den Kindern zu holen. Bei heute schon über einer Million Pflegefällen in ganz Deutschland wird sich der Trend deutlich erhöhen.
Der Bundesgerichtshof (BGH AZ: XII ZR 98/04) hat bereits vor fünf Jahren im August 2006 entschieden, dass Kinder nicht mit ihrem gesamten Vermögen die Pflegekosten der Eltern mitfinanzieren müssen, wenn das Geld für die angemessene eigene Lebensführung und Altersvorsorge benötigt wird. Es gibt ein gewisses Schonvermögen.
Zum Schonvermögen zählen die selbst genutzte Immobilie, eigene Lebensversicherungen, Wertpapiere, Gold, Schmuck und Bargeld in angemessener Höhe. Im vorliegenden Fall hat der Senat des BGH diesen Betrag mit rund 100.000 Euro bemessen.
Wenn kein Kontakt zwischen Eltern und Kindern seit längerer Zeit mehr besteht, so hat das auf die Unterhaltspflicht keine Auswirkung, es sei denn, es liegt eine besondere Härte vor. Das ist aber nur der Fall, wenn Eltern früher selbst keinen Unterhalt für den Nachwuchs gezahlt hatten oder ihre Kinder misshandelt oder grob vernachlässigt haben.
Also was können Kinder tun oder Eltern die das ihren Nachkommen ersparen wollen? Hier hilft der Abschluss von privaten Pflege Lebensversicherungen oder zusätzlichen privaten Krankenversicherungen für den Pflegefall. Je früher hier an später gedacht wird, um so besser und preiswerter ist eine Lösung möglich.
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