Schwarzgeld in der Schweiz könnte bald legalisiert werden

Deutschland und die Schweiz legen durch ein Abkommen den jahrelangen Streit um deutsche Schwarzgelder auf Konten eidgenössischer Banken bei.  Anlagekonten mit Schwarzgeld können in einer einmaligen Aktion auch freiwillig legalisiert werden

Das Abkommen sieht nicht nur die Besteuerung von Alt-Vermögen sondern auch zukünftiger Kapitalerträge vor, wie aus Angaben der beiden Regierungen hervorgeht. Der Steuersatz werde den in Deutschland geltenden Abgaben angepasst, war von den Finanzbehörden zu erfahren.
Hintergrund sind zwei Besonderheiten im Schweizer Steuer- und Bankenrecht: Zum einen fällt auf Kapitalerträge, wie etwa Dividenden, bislang keine Steuer an so gilt die Schweiz nach wie vor international als ein Steuer-Paradies für Investoren. Auf der anderen Seite hatten die deutschen Finanzbehörden kaum die Möglichkeit, sich der nationalen Besteuerung Entziehende zu ermitteln. Das traditionelle Schweizer Bankgeheimnis sei aber auch weiterhin ein hohes Gut, das verteidigt werden müsse, heißt es dazu aus den Schweizer Regierungskreisen.

Nun könnten die Milliarden-Vermögen deutscher Steuersünder dem deutschen Staat zusätzliche Einnahmen bescheren. Denn künftig sollen schweizerische Banken eine Abgeltungssteuer in Höhe von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge für den deutschen Fiskus erheben. Diese Abgabe entspricht damit in der Höhe der in Deutschland bereits gültigen Abgeltungssteuer, inklusive Solidaritätszuschlag. Damit scheint auch aus der Sicht deutsche Finanzinstitute eine erkennbare Wettbewerbsverzerrung beseitigt. Das nun ausgehandelte Abkommen könnte schon zum Jahresbeginn 2013 in Kraft treten.

„Schwarzgeld“ kann freiwillig legalisiert werden
Bei Alt-Vermögen besteht für Steuersünder im Nachhinein die einmalige Möglichkeit, das in der Schweiz angehäuftes Kapital nachträglich zu versteuern und damit zu legalisieren. Die dann zu leistenden Steuersätze werden zwischen 19 und 34 Prozent liegen. Damit sind steuerliche Altlasten einmalig zu beseitigen, verkünden die jeweiligen Finanzbehörden. Die Regelung gelte auch für Erben solcher Vermögen.

Schweizer leisten eine pauschale Garantiezahlung an Deutschland
Die Schweizer Banken leisten zudem eine einmalige Garantiezahlung von zwei Milliarden Schweizer Franken, das entspricht umgerechnet zur Zeit 1,9 Milliarden Euro. Diese einmalig von den Schweizer Geldhäusern gemeinsam geleistete Vorauszahlung solle später mit den in Folge des Abkommens eingegangenen Nachzahlungen der Kunden verrechnet werden.
Sowohl bei künftigen Erträgen als auch bei Alt-Vermögen werde die Steuer allerdings von den Schweizer Banken weiterhin anonym transferiert. Schätzungen gehen von insgesamt 130 bis 180 Milliarden Euro aus, die in der Vergangenheit am deutschen Fiskus vorbei bei Schweizer Banken geparkt wurden.

Dietmar Braun

author,writer,Insurance and Bank,University Heilbronn,State University Baden-Württemberg,Texter,55 Years,married,one child

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