Tag: 18. August 2011

  • Versicherer gewinnt gegen Verbraucherin vor dem BGH

    Brennt es in einem Reihenhaus, werden häufig auch das benachbarte Heim beschädigt. Je nach Brandursache haften dafür dann der Eigentümer, Mieter und sonstige Bewohner des Reihenhauses, in dem der Brand entstand. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (V ZR 193/10) gilt dies auch dann, wenn der Brand nicht durch eine Unachtsamkeit, sondern durch einen technischen Defekt…