Für einen Euro gut versichert – die Schülerzusatzpolice
Am 12. September beginnt in Baden-Württemberg das neue Schuljahr. Rund 1,5 Millionen Schüler drücken dann wieder die Schulbank. Seit mehr als 30 Jahren wird den Eltern die Schülerzusatzversicherung für ihre Kinder angeboten. Für nur einen Euro pro Schuljahr erhalten so die Schüler eine umfassende Deckung, welche auch die Sicherheitslücken in der gesetzlichen Unfallversicherung schließt.
Verunglückt ein Schüler auf dem Schulweg und es bleibt ein so genannter Dauerschaden, dann leistet die Schülerzusatzversicherung. Eigentlich wäre hier die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Doch diese zahlt nur wenn eine Erwerbsminderung von 20 Prozent oder mehr vorliegt. Darunter erhält der Schüler vom Staat kein Geld. Genau hier springt die Schülerzusatzversicherung ein und zahlt eine Erwerbsminderungsrente, erklärt Günter Fröhlich, Abteilungsdirektor Schaden beim Versicherungskonzern BGV / Badische Versicherungen.
Die Schülerzusatzversicherung bietet einen umfassenden und gleichzeitig sehr günstigen Schutz in den Bereichen Unfall-, Haftpflicht- und Sachschadenversicherung. Der BGV bietet die zusätzliche Absicherung seit 30 Jahren für alle badischen Schüler an und hat dazu einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen. Im Landesteil Württemberg übernimmt das die Württembergische Gemeindeversicherung (WGV).
Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung
Oft ist Schülern und Eltern nicht bewusst, in welchen Situationen die Schüler abgesichert sind und in welchen nicht. Verlässt ein Schüler in einer Freistunde das Schulgelände, um sich am Kiosk etwas zu kaufen, und verunglückt dabei, besteht keinerlei gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ebenso verhält es sich, wenn der Schüler vom direkten Schulweg abweicht, um einen Freund abzuholen oder weil ihm dieser Weg besser gefällt. Gänzlich unbekannt ist der fehlende Versicherungsschutz während der Kernzeitbetreuung oder im Schülerhort. Auch für private Unternehmungen während Jahresausflügen, Exkursionen oder Studienfahrten besteht kein gesetzlicher Schutz.
Lücken in der privaten Absicherung
Der symbolische Beitrag von einem Euro pro Schuljahr bietet auch privat mehr Sicherheit: In der Schülerzusatzversicherung ist nämlich auch eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Ungefähr 30 Prozent aller Kinder sind nicht über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, erklärt Fröhlich. Selbst wenn eine Haftpflichtversicherung besteht, kann es Lücken im Versicherungsschutz geben. Verursacht ein Schüler beispielsweise während eines Betriebs- oder Sozialpraktikums einen Schaden, so kommt die Zusatzversicherung für solche Schäden an fremden Sachen auch dann auf, wenn diese im privaten Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind.
Auch kaputte Hosen und Brillen sind abgesichert
Stürzt ein Schüler im Pausenhof und zerreißt dabei seine Hose oder ein anderes Kleidungsstück, ersetzt die Schülerzusatzversicherung den Zeitwert. Auch Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Zahnspangen werden bezahlt, wenn sie beim Sportunterricht zu Bruch gehen.
Mit diesem Rundumschutz ist und bleibt die Schülerzusatzversicherung eine sinnvolle, in manchen Fällen sogar notwendige Ergänzung zu den gesetzlichen und privat abgeschlossenen Versicherungen, resümiert Fröhlich.