Sozialversicherungsgrößen 2012 in Berlin vorgestellt
Die neue Rechengrößen-Verordnung 2012 wurde als Entwurf in Berlin bekannt. Die Bundesregierung wird die Verordnung nach Plan im Oktober beschließen. Die Sozialversicherungsgrößen bestimmen die Beiträge in der Sozialversicherung.
Die Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorjahr 2010 ist die Grundlage für die Fortschreibung der Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Lohnzuwachsrate betrug gegenüber 2009 in den alten Ländern 2,09 Prozent und in den neuen Ländern 1,97 Prozent. Folglich werden die meisten Rechengrößen für 2012 angehoben. Lediglich in den neuen Bundesländern (Ost) bleiben einige Werte wie im Vorjahr.
Die voraussichtlichen Rechengrößen im Detail
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von derzeit 3.712,50 Euro im Jahr 2012 auf 3.825,00 Euro im Monat (45.900 Euro als Jahresgrenze) steigen. Nachdem der Wert im Jahr zuvor erstmalig gesunken war, erreicht die BBG damit wieder die alte Höhe der Vorjahre.
Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung steigen
Bleiben die SV-Beitragssätze unverändert in 2012 bestehen, wird es für die höheren Einkommen unter den Arbeitnehmern teurer. Der maximale Beitragsanteil zur Krankenversicherung aus Sicht der Arbeitnehmer beträgt dann 2012, bei einem Anteil von 8,2 Prozent, stolze 313,65 Euro. Die Arbeitgeber müssen 2012 aufgrund der Anhebung der BBG bei dem reduzierten Arbeitgeberanteil von weiterhin 7,3 Prozent am GKV-Beitrag für jeden Besserverdiener in diesem Sinne um 8,22 Euro höhere Beitragszuschüsse wie im Jahr 2011 zahlen. Der Beitragszuschuss wird sich 2012 auf 279,23 Euro belaufen. Unterm Strich wird so die gesetzliche Krankenversicherung 2012 wieder teurer.
Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 49.500 auf 50.850 Euro pro Jahr. Für PKV-Bestandsfälle gilt nur die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche von derzeit 44.550 auf 45.900 Euro angehoben wird.
Die Überprüfung der Versicherungspflicht steht für Lohn- und Gehaltsempfänger wieder zum Jahreswechsel an. Weiterhin gilt, dass ein Ausscheiden aus der GKV nur möglich ist, wenn auch im Folgejahr vorausschauend betrachtet die dann maßgebliche Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Ende 2011 scheiden nur solche Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, die innerhalb des Kalenderjahres 2011 mit ihrem regelmäßigen Jahresentgelt die Grenze 2011 überschritten haben und auch die neue Grenze in 2012 voraussichtlich überschreiten werden.
Abwanderungswelle zur PKV war bisher gering
Die Anpassung der Pflichtgrenze löst in der PKV mittlerweile Schulterzucken aus. Der große Ansturm war in diesem Jahr wider aller Erwartungen ausgeblieben, obwohl die Hürden zur Privatkrankenversicherung (PKV) gesenkt worden waren. Ob die Branche vor einem Umbruch steht, wird sich 2012 zeigen. Fast jährlich erhalten die Kunden der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen im mehrprozentigen Bereich. Allein im vergangenen Jahr betrug die Anpassung im Mittel etwa sieben Prozent.
Steigerung der BBG in der Rentenversicherung
Für höhere Lohnnebenkosten sorgen aber auch Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Bemessungsgrenze zu beiden Versicherungszweigen steigt 2012 im ehemaligen Deutschland-West von 5.500 auf 5.600 Euro, im Jahr sind das 67.200 Euro. Unverändert ist die Entwicklung im Osten Deutschlands. Für das Rechtsgebiet Ost bleibt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2012 unverändert auf 4.800 Euro oder im Jahr 57.600 Euro.
Bezugsgröße 2012: West steigt, Ost stagniert
Die Bezugsgröße stellt einen wichtigen Ankerwert für eine Reihe daraus abgeleiteter Grenz- oder Bezugswerte im Sozialversicherungsrecht oder Sozialrecht dar. Im Westen steigt diese monatliche Bezugsgröße 2012 von 2.555 auf 2.625 Euro monatlich oder von 30.660 auf 31.500 Euro im Jahr. Für das frühere Ostgebiet bleibt der Wert auf 2.240 Euro monatlich oder 26.880 Euro unverändert bestehen.
Beitragssätze: Beitragserhöhungen noch nicht entschieden
Trotz guter Entwicklung der Einnahmen bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung noch an der Stellschraube für die allgemeinen Beitragssätze dreht. Bisher kommen alle Versicherungszweige mit ihren Geldern noch aus, die Politik hat sich in der Frage von einer Erhöhung, oder unwahrscheinlicher einer Senkung, noch nicht festgelegt, dies vielleicht auch weil die Bundestagswahlen 2013 anstehen.