Nützliche Tipps für den klugen Wechsel des KFZ-Versicherer

Geplante Beitragserhöhungen, individuelle Rabattstaffelungen und neue Typ- und Regionalklassen: Der Vergleich von KfZ-Versicherungen wird immer schwerer. Für wen sich ein Wechsel lohnen kann und wie Autobesitzer das beste Angebot finden.
Der Markt für KfZ-Versicherungen wird immer undurchsichtiger. Auf der einen Seite haben viele Anbieter in den letzten Monaten Beitragserhöhungen angekündigt, andererseits locken einige Autoversicherer mit neuen individuellen Rabattstaffeln.

Die jährlich angepassten Typ- und Regionalklassen, die der Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) erst kürzlich wieder veröffentlicht hat, können sich zusätzlich auf die Beiträge auswirken.

„Der Kunde kann somit immer schwerer beurteilen, ob sein jetziger Tarif überhaupt noch passend ist, oder ob sich eventuell ein Wechsel lohnt“, meint Michael Schwarz, Produktmanager Sachversicherungen beim Heidelberger Finanzdienstleister MLP AG.

Änderungen, die den Beitrag beeinflussen
Laut GDV muss zum Beispiel jeder dritte Autofahrer mit einer Änderung der Typklasse für seinen PKW rechnen. Die vollständige Liste ist auf der Internetseite des GDV einzusehen. Es gibt in diesem Jahr einige Ausreißer, bei denen sich die Typklasse um bis zu drei Klassen verschlechtern kann. Das wirkt sich dann auch auf die Beiträge der KfZ-Versicherung aus. Dabei ist auch ratsam, den Versicherungsschutz zu überprüfen.

„Für ein zehn Jahre altes Auto rechnet sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr, da nur der Zeitwert ersetzt wird. Für Neuwagenbesitzer dagegen auf jeden Fall“, empfiehlt Schwarz.
Auch bei den von den Anbietern individuell festgelegten Rabattstaffeln lohnt es sich, genauer hinzusehen. Autofahrer, die sehr lange Zeit unfallfrei gefahren sind, bekommen einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Einige Anbieter haben den Höchstrabatt nun auf bis zu 80 Prozent bei 35 schadenfreien Jahren erhöht. Bisher waren meist 70 Prozent nach 25 Jahren das Maximum.

Fahranfänger und Unfallfahrer könnten von der neuen Staffelung profitieren. Sie zahlen künftig nur rund 20 Prozent Aufschlag, bisher sind 45 Prozent üblich. Angesichts der Vorteile für junge und ältere Autofahrer ist vielen aber nicht bewusst, dass die breite Masse ab etwa Schadenfreiheitsklasse 10 oft höhere Beiträge bezahlen muss. Wie genau die Rabattstaffelungen gestaltet sind, legen die Versicherungen individuell fest. Autobesitzer sollten sich deshalb über die bei ihnen angesetzte Rabattstaffelung erkundigen und prüfen, ob sich ein Versicherungswechsel für sie lohnt.

Beim Vergleich der Anbieter vor allem auf die Leistung achten
Beim Anbietervergleich verlassen sich viele auf Internetportale. Onlineportale stellen jedoch meist die Preise in den Vordergrund – die unterschiedlichen Leistungen der Versicherungstarife sind dagegen deutlich schwieriger zu vergleichen.

„Kunden laufen somit Gefahr, auf einen Billigtarif hereinzufallen, der ihnen keinen ausreichenden Versicherungsschutz bietet“, warnt Schwarz.

Ein guter Tarif sollte unter anderem so lange wie möglich den Neuwert eines Fahrzeugs ersetzen und nicht den Zeitwert. Einige Gesellschaften erstatten zum Beispiel den Neuwert eines Autos bis zu 18 oder 24 Monate lang. Auch grobe Fahrlässigkeit sollte in der Kaskoversicherung abgesichert sein. Ansonsten erhält der Versicherte bei einem fahrlässig herbeigeführten Unfall weniger oder gar kein Geld.

Auch vermeintlich geringfügige Schäden wie der Zusammenstoß mit Wildtieren oder Marderbisse würden von guten Tarifen übernommen. „Versicherte sollten sich deshalb an Experten wenden, die aus einem breiten Marktangebot auswählen können und sich mit den Feinheiten guter Verträge auskennen“, rät Schwarz.

Wechsel ist bis 30. November 2011 möglich
Wer sich für einen Versicherungswechsel entscheidet, sollte bei der Kündigung folgendes beachten: Für Verträge mit Beginn am 1. Januar ist Stichtag der 30. November. Wichtig sei, dass das Kündigungsschreiben bis zu diesem Datum bei der Versicherung vorliegt. Der Poststempel allein gilt nicht. Ausnahme: Beitragserhöhungen zur Hauptfälligkeit. Hier kann der Versicherungsnehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung kündigen – auch nach dem 30. November.


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