BKK AXEL SPRINGER und DAK fusionieren, eine andere BKK ist pleite

Unruhe bei den gesetzlich Versicherten. Während einzelne Kassen zu immer größeren Einheiten fusionieren, gehen andere Anbieter pleite. Die DAk-Gesundheit wird zum Jahreswechsel größer und die BKK für Heilberufe wird durch das Bundesversicherungsamt geschlossen.

Die von der Bundesregierung beschlossene Gesundheitsreform, mit dem Ziel mehr Wettbewerb unter den gesetzlichen Kassen zu schaffen, führt vor allem zu Fusionen oder auch zu Kassenpleiten.

Bei der Vereinigung der DAK mit der BKK Gesundheit kommt es zum Zusammenschluss mit einer weiteren Betriebskrankenkasse. Die DAK-Gesundheit wird so zu einem der größten Anbietern gesetzlicher Krankenversicherung in Deutschland. Sie wird 5,1 Millionen Mitglieder und 6,6 Millionen Versicherte haben. Im Januar 2012 soll sich der neue Verwaltungsrat konstituieren und den Haushalt für 2012 beschließen. Der Haushalt der neuen Kasse wird im Jahr 2012 knapp 20 Milliarden Euro umfassen.

„Auch mit der aktuellen Fusion setzen wir unseren strategischen Ansatz fort, ein neues Geschäftsmodell zu entwickeln. Es soll die Stärken einer flächendeckend in Deutschland präsenten Ersatzkasse mit denen der betrieblichen Krankenversicherung verknüpfen“, kommentiert DAK-Chef Herbert Rebscher die Entscheidung.

Christa Lemke, Vorstand der BKK AXEL SPRINGER, betont: „Mit der Fusion schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Versicherten, denn wir kombinieren unser Know-how im betrieblichen Gesundheitsmanagement mit der bundesweiten Betreuung der DAK.“ Die BKK AXEL SPRINGER ist eine geschlossene Betriebskrankenkasse, bei der nur Mitarbeiter der Axel-Springer AG versichert sind. Sie hat zur Zeit knapp 12 000 Versicherte.

Ab 1. April 2012 soll, laut DAK-Vorstand Rebscher, der aktuelle Mehrbeitrag für die Kunden von acht Euro monatlich, wieder entfallen. Allerdings betonte auf Anfrage das Bundesversicherungsamt, dass über die Abschaffung des Zusatzbeitrags noch nicht endgültig entschieden sei.

Kassensterben geht weiter
Während die einen fusionieren, müssen andere gesetzliche Krankenkassen schließen. Das Bundesversicherungsamt hat mit Bescheid vom 02.11.2011 nach § 153 SGB V in Verbindung mit § 46 Abs. 5 SGB XI entschieden:

„Die BKK für Heilberufe und die BKK für Heilberufe-Pflegekasse werden zum 01.01.2012 (mit Ablauf des 31.12.2011) geschlossen.“

Die großen finanziellen Schwierigkeiten der BKK für Heilberufe und die Erkenntnis, dass die Leistungsfähigkeit der BKK für Heilberufe zu einer vertretbaren Belastung der Versicherten beziehungsweise Mitglieder auf Dauer nicht zu gewährleisten ist, haben das Bundesversicherungsamt veranlasst, die BKK für Heilberufe zu schließen. Die Schließung tritt mit Ablauf des 31.12.2011 in Kraft.

Dietmar Braun

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