Neue Pflegerente für die Generation 40-Plus vorgestellt

Aktuell sind in Deutschland etwa 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig, 2030 werden es voraussichtlich rund 3,4 Millionen sein. Das bedeutet, dass praktisch jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Alter damit rechnen muss, pflegebedürftig zu werden. Je nach Pflegestufe können auf einen Pflegebedürftigen monatliche Zusatzkosten von etwa 2.000 Euro und mehr zukommen, je nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Alternativ gibt es die private Pflegerente. Für Menschen ab dem 40. Lebensjahr stellte der Versicherer Swiss Life ein neues Produkt vor.

München 2012-02-06 Die Swiss Life AG stellt erstmals ein Vorsorgeprodukt im Pflegesegment vor. Die neue Pflegerente mit einer „Geld-Zurück-Garantie“ leistet auch bei Demenz, garantiert die Beitragsstabilität und im Pflegefall eine frei verfügbare Rente. Der Pflege- und Vermögensschutz wird als „Sofortschutz“ und in einer „Aufbauplan“-Variante über zehn Jahre angeboten. Die Höhe des Pflegeschutzes lässt sich flexibel gestalten. Zur Auswahl stehen die Varianten „Komfort“ und „Premium“ mit unterschiedlicher Leistungsstaffel, die man um die Zahlung einer einmaligen Leistung ergänzen kann. Die Ratingagentur Morgen & Morgen hat die Variante „Sofortschutz“ mit der Note „ausgezeichnet“ (5 Sterne) bewertet.

Der „Aufbauplan“ steht als Privatschutz Menschen ab dem 40. Lebensjahr offen, die Variante hat stark vereinfachte Gesundheitsfragen und leistet nach einer mindestens zehnjährigen leistungsfreien Zeit (Aufschubphase). Im Gegensatz zu marktüblichen Pflege-Optionstarifen garantiert der „Aufbauplan“ ein festes Leistungsniveau bereits ab Vertragsbeginn. Sollte man tatsächlich während der Aufschubphase pflegebedürftig werden, zahlt der Versicherer die vereinbarte Pflegerente nach Ablauf der leistungsfreien Zeit. Bei vergleichbaren Produkten leisten Wettbewerber häufig nur, wenn innerhalb einer vereinbarten Wartezeit eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit eintritt oder es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurückerstattet.

Bei der Variante „Sofortschutz“ kann man sich ab dem 40. Lebensjahr versichern. Man erwirbt einen sofortigen und lebenslangen Versicherungsschutz ohne Warte- oder Karenzzeiten. Zur Finanzierung eignet sich das Kapital aus ablaufenden Lebensversicherungen. Statt die Ablaufgelder auf Tages- oder Festgeldkonten gegen Niedrigzinsen zu parken, können diese beim Angebot der Swiss Life ganz gezielt zur Absicherung des Pflegefallrisikos eingesetzt werden.

„Unsere Pflegerente verstehen wir als ideale Lösung für unsere Kunden, um verschiedene Ziele gleichzeitig zu erreichen“, erläutert Matthias Jacobi, Vertriebschef Swiss Life in Deutschland. „Die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit sind abgesichert – ebenso wie die Familie, denn mit dem zusätzlich versicherbaren lebenslangen Todesfallschutz fließt das nicht für Pflegeleistungen verbrauchte Kapital zurück an die Angehörigen. Die häufige Sorge, dass der Versicherte oder seine Angehörigen leer ausgehen, ist damit unbegründet.“

Weitere Kundenvorteile einer Swiss Life Pflegerente:
Der Kunde kann jederzeit auf das in der Police gebundene Kapital zugreifen, um es anderweitig einzusetzen. Eine wertvolle Flexibilität, die private Krankenversichererungen in ihren Angeboten nicht bieten. Falls der Versicherte stirbt, ohne pflegebedürftig geworden zu sein, werden 90 Prozent der eingezahlten Prämie und die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile an die Angehörigen ausbezahlt. Das gilt auch für einen Versicherten, der bereits eine Pflegerente bezieht, wobei in diesem Fall dann zuvor geleistete Renten bei der Auszahlung abgezogen werden.

Eine Demenz führt schon ab „Schweregrad 5“ (Reisberg-Skala) zur Einstufung in die Pflegestufe II, wie vier Punkte nach dem ADL-Modell („activities of daily living“), das neben den §§ 14 und 15 SGB XI zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit herangezogen wird. Im Leistungsfall gilt für den Kunden immer die jeweils günstigste Regelung.

Hat ein Versicherungsnehmer mindestens 18 Monate ununterbrochen eine Rente der Pflegestufe III bezogen, verzichtet Swiss Life auf die Herabsetzung der Pflegerente, sofern die Einstufung in eine geringere Pflegestufe erfolgt oder die Pflegebedürftigkeit entfällt.


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