Liebhaberfahrzeuge und deren Fahrer besser versichert

Die Württembergische Versicherung AG meldet, dass der Spezialtarif für Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge „Best for Cars“ aktuell überarbeitet wurde. Nach Angaben des Vorsorgespezialisten aus Stuttgart, dem schwäbischen Zentrum der Autobauer Daimler Benz und Porsche, wurde der zu den marktführenden Angeboten zu zählende Tarif um zahlreiche Bausteine ergänzt. Den Haltern und Fahrer älterer Kraftfahrzeuge werden ab sofort erhebliche Mehrwerte und Zusatznutzen in der Leistung geboten.

Besitzer und Fahrer von Oldtimern, Youngtimern und Sammlerfahrzeugen dürfen sich freuen, mit dem Spezialtarif „Best for Cars“ bietet die Württembergische einen optimalen Schutz für deren Sammler- und Schmuckstücke. Das flexible Baukastensystem erlaubt Kunden als Versicherungsnehmer dabei den Schutz individuell und passend zusammenzustellen.

Eine Besonderheit ist der Baustein Allgefahrendeckung, welcher dem Kunden durch die Mitversicherung nahezu aller Gefahren umfangreichen Schutz im Rahmen der Kaskoversicherung bietet. Lediglich wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel das vorsätzliche Herbeiführen eines Schadens oder Schäden aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses durch Rost, Korrosion oder Schäden durch Verschleiß, sind ausgeschlossen.

Der wichtige Baustein Fahrer-Schutz wurde in den Tarif integriert. Dieser leistet, wenn sich ein berechtigter Fahrer bei einem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug verletzen sollte.

Die Leistungen des Bausteins Schutzbrief Classic wurden verbessert und dabei auch der Beitrag gesenkt. Der Schutzbrief beinhaltet nicht nur das Abschleppen oder den sofortigen Heimtransport des defekten Pkw aus dem In- und Ausland, sondern auch die Organisation von der Übernachtungsmöglichkeit bis zur Weiterreise.

Der Versicherungsschutz für Auslandsreisen wurde um die Komponente Ausland-Schaden-Schutz erweitert. Diese beitragsfreie Erweiterung schützt bei einem Unfall im Ausland vor den finanziellen Folgen eines Schadens, für den der Unfallgegner einzutreten hat. Die Regulierung erfolgt nach deutschem Recht. Dies ist ein wichtiger Aspekt, da in vielen europäischen Ländern der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsumfang deutlich zu niedrig angesetzt ist. Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung der Deckungssumme in der Kraftfahrt-Haftpflicht pro geschädigte Person von acht auf 15 Millionen Euro.


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