Welche Versicherungsart zahlt welche Schäden im Kraftfahrzeugbereich? Die Vorsorge-Spezialisten der Wüstenrot & Württembergische AG nennen praktische Beispiele.
Stuttgart 2012-02-09 Wer ein Auto sein eigen nennt, hat als Versicherungsschutz im Minimum eine sogenannte Kraftfahrzeug-Haftpflicht. Diese zahlt für Schäden, die der Kunde als Versicherungsnehmer beim Betrieb seines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum anderen zufügt beispielsweise also, wenn er beim „Ausparken“ ein anderes parkendes Fahrzeug beschädigt oder an der Ampel Gas und Bremse verwechselt und einem anderen Autobesitzer aufs blecherne Heck brummt.
Für Schäden, die zwar von einem Kraftfahrzeug ausgehen nicht aber bei dessen Betrieb entstehen zahlt die Kraftfahrt-Haftpflicht nicht. Ein Beispiel hierfür ist das Thema „brennendes Fahrzeug“. Brennt ein abgestelltes Auto durch technischen Defekt, wird es angezündet und der Täter lässt sich nicht ermitteln, so zahlt die Kfz-Haftpflicht hierfür nicht weder beim eigenen noch bei einem nebenstehenden Fahrzeug, das eventuell durch den Brand des eigenen Wagens in Mitleidenschaft gezogen wird.
Brandschäden erstattet die sogenannte Teilkaskoversicherung. Sie reguliert jedoch ausschließlich den Schaden am eigenen Auto, nicht den eines benachbarten Wagens. Im Brandfall sollte daher jeder möglichst eine eigene Teilkaskoversicherung haben.
Weder Teil- noch Vollkasko zahlen für Schäden am darunterliegenden Boden, die entstehen, wenn ein abgestelltes Fahrzeug angezündet wird. Sehr wohl ein Fall für die Kfz-Haftpflicht ist, wenn ein Fahrzeug im Betrieb also beispielsweise während der Fahrt durch ein schmorendes Kabel Feuer fängt und hierbei der darunterliegende Boden beschädigt wird und erneuert werden muss.
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