Energiekunden steht künftig eine neue Schlichtungsstelle Energie zur außergerichtlichen Beilegung von Streit mit den Anbietern zur Verfügung und die gesetzlich vorgeschriebene Zeit für einen Wechsel des Strom- und Gasanbieters wird per Gesetz verkürzt.
Die ARAG Versicherung aus Düsseldorf meldet, dass bereits jetzt Stromanbieter nach dem geänderten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet sind, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren.
Für den Fall dass es Ärger mit dem Versorger gibt, kann künftig ein Blick auf die Rechnung helfen. Dort müssen die Lieferanten neuerdings die Kunden auf ihr Recht hinweisen, ein Verfahren zur Streitbeilegung beantragen zu können. Dazu müssen die Energielieferanten Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle Energie nennen, die seit Ende letzten Jahres tätig ist. An diese Schlichtungsstelle kann sich jeder Energiekunde wenden, der sich zuvor beim Anbieter beschwert hat und keine Einigung erzielen konnte.
Wechsel in nur drei Wochen
Strom- und Gaskunden werden voraussichtlich ab dem 1. April 2012 schneller den Anbieter wechseln können. Das erneuerte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt nämlich vor, dass Strom- und Gaskunden nun schneller den Strom- und Gasanbieter wechseln können.
Sobald der neue Strom- oder Gasanbieter den Kunden beim Netzbetreiber angemeldet hat, muss der Wechsel innerhalb von drei Wochen über die Bühne gegangen sein. Anders als bisher ist es auch nicht mehr erforderlich, dass der im Vertrag vereinbarte Lieferbeginn auf den ersten des Kalendermonats datiert ist. Die Storm- oder Gaslieferung kann also an jedem beliebigen Wochentag beginnen.
Wechselgebühren sind verboten
ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch so genannte Wechselgebühren unzulässig sind. Als Kunde muss man keinerlei Gebühren an den Versorger zahlen, wenn man zu einem anderen Stromanbieter wechselt. Ein Beschluss der Kartellbehörden untersagt den Stromversorgungsunternehmen Wechselgebühren in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde sich für einen anderen Anbieter entscheidet.
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