Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.
Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Finanzausschuss in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen.
Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben würde, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen.
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