Tag: 18. Juni 2013

  • Übergangsregelung für Vermittler endet diesen Monat

    2013-06-18 (db) Am 01. Juli 2013 läuft die Übergangsfrist zur Beantragung der § 34f GewO-Lizenz ab. Für Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34c bedeutet dies, dass für die Vermittlung von Vermögensanlagen und Investmentfonds bis einschließlich zum 30. Juni 2013 die Erlaubnis nach § 34f GewO beantragt werden muss. Bei Nicht-Einhaltung dieser Übergangsfrist, erlischt ein…