Unfall: Gleichberechtigung und Bedarf

Prämien in der privaten Unfallvorsorge sind bei bestehenden alten Verträgen getrennt nach den Geschlechtern für Männer und Frauen günstiger oder teurer. Für neue Verträge ist dies seit Ende 2012 verboten. Die Notwendigkeit einer privaten Unfallversicherung nimmt mit steigendem Alter zu, vor allem in der Absicherung von Einschränkungen der Gesundheit als Unfallfolge.

Erlaubte und verbotene Differenzierung nach dem Geschlecht

In Versicherungsverträgen, die ab dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden, darf bei Beiträgen und Leistungen nicht mehr nach dem Geschlecht differenziert werden. Das heißt, Männer und Frauen erhalten grundsätzlich für denselben Beitrag dieselben Leistungen. Diese Regelung ist die Folge eines grundsätzlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 1. März 2011.

In Versicherungsverträgen, die vor dem 21. Dezember 2012 geschlossen worden sind, sind nach wie vor unterschiedliche Beiträge für Männer und Frauen zulässig. Voraussetzung sind statistische Daten, die zeigen, dass das Geschlecht bei ihrer Berechnung ein bestimmender Faktor für die Risikobewertung ist.

Die Differenzierung nach dem Lebensalter ist erlaubt

Unterschiedliche Beiträge und Leistungen nach dem Alter sind weiterhin zulässig, wenn bei der Berechnung „anerkannte Prinzipien risikoadäquater Kalkulation“ und insbesondere entsprechende statistische Erhebungen berücksichtigt werden. Anders als bei der Unterscheidung nach dem Geschlecht gilt das für alle Versicherungsverträge, auch wenn sie nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden.

Statistik zeigt die Notwendigkeit von Leistungen für Invalidität

Die folgende Grafik des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) stellt den sogenannten Statistischen Grundbedarf (das Verhältnis zwischen Schadenaufwand und vereinbarter Versicherungssumme) für die Invaliditätsleistung dar. Die Invaliditätsleistung ist die zentrale Leistungsart in der Unfallversicherung.

Invaliditätsleistungen in der privaten Unfallversicherung nach Alter und Geschlecht

In der Grafik ist deutlich zu erkennen, dass das Geschlecht das Schadengeschehen in der Unfallversicherung maßgeblich mitbestimmt: Männer und Frauen weisen in allen Altersgruppen einen unterschiedlichen Statistischen Grundbedarf auf.

Der Grundbedarf für Unfallschutz nimmt im Alter zu

Der statistische Grundbedarf nimmt mit steigendem Alter deutlich zu. Das liegt nicht zwingend daran, dass Menschen im Alter mehr Unfälle erleiden, sondern dass die Unfallfolgen bei älteren Menschen häufig schwerer sind und die Verletzungen langwieriger ausheilen. Im Durchschnitt führt das zu mehr und höheren Invaliditätsleistungen.

Dietmar Braun, Fachjournalist Assekuranz und Banken

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV)


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