Während der frühere Bundespräsident wegen eines bezahlten Besuchs des Münchner Oktoberfest vor Gericht steht kassieren einige Beamte, vor allem in Einwohnerämtern, Personalabteilungen und als Vorgesetzte seit Jahrzehnten schamlos Tippgeber- und andere Provisionen für die Taätigkeit als Datenlieferant für eine „berufliche Selbsthilfeeinrichtung“ aus Koblenz.
Die zweitberufliche Tätigkeit als Vertrauensfrau oder Vertrauensmann für die Debeka-Versicherung könnte für tausende deutsche Beamte strafrechtliche Konsequenzen haben. In einem aktuellen dienstlichen Rundschreiben warnt das rheinland-pfälzische Innenministerium seine rund 74.000 Beamte im Bundesland vor der bisher gelebten Praxis, Personaldaten ohne schriftliche Genehmigung weiterzugeben.
Das Ministerium macht den Staatsdienern klar wem Treue geschuldet wird und wem nicht. Dass Beamte eine Treuepflicht gegenüber dem Staat haben, ist notwendig und im Sinne der Bürger erwünscht. Dass sie daneben auch eine Treuepflicht gegenüber einer Versicherung verspüren, muss man wohl eher als ein Fehlinterpretation einer sogenannten „beruflichen Selbsthilfeeinrichtung“ erkennen.
Die in einer Presseerklärung des Debeka Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit genannte Freiheit der Beamten für eine solche Nebentätigkeit ohne Genehmigung des Dienstherren ist aus Sicht des Versicherer verständlich, entspricht aber nicht dem öffentlichen Interesse und dem Vertrauen in Beamte. Der Datenschutz wird hier sowieso mit Füssen getreten und ignoriert.
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