Honorarberatung ist ab 2018 kein Monopol mehr. Jeder Vermittlungsunternehmer kann gegen Honorar arbeiten. Die Kompetenz als Kümmerer wird entscheiden. Das ist fair und gut.
Mit der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD wird ab 2018 für aktive Versicherungsmakler und Vermittler der Weg in die umfassende Honorarberatung geebnet. Kunden und Versicherte haben ab dem Jahr 2018 bei der Vergütung für ihre Beratung und Betreuung die Auswahl zwischen der Vereinbarung einer Honorarvergütung oder Refinanzierung über Courtagen bzw. Provision. Die Honorarberatung bietet allen Beteiligten klare wirtschaftliche Vorteile – für den Berater wird die Haftung auf das Honorar begrenzt und der Kunde kann über die Höhe verhandeln.
Die Perspektive der Risikoträger, die Flexibilität der Deckungskonzepte und Nachhaltigkeit der Lösungen spielen in der Honorarberatung eine Rolle. Hier werden Nischenlösungen der Insuretech-Anbieter oder traditionelle Konzepte der Versicherer auf ihre Zukunftsfähigkeit in der Praxis getestet. Die Rolle der Vermittlungsunternehmen als Kümmerer für Kunden und Manager für Risiken wird durch die Wahl der Vergütung gemäß der IDD-Richtlinie gestärkt.
Die Gewinner sind die Verbraucher, da sie Honorare dauerhaft nur für kompetenten Rat bezahlen, das ist in den steuerberatenden, juristischen oder medizinischen Berufen nicht anders. Allerdings kann sich nicht jeder Kunde die Honorare für alle Dienstleistungen leisten.
Professionelles Risiko-Management mit der richtigen Auswahl von den für die Risiken exakt passenden Versicherungsdeckungen wird gefördert. Das ist auch gut so. (db)
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