Urlaub mit Hund – Haftung für Tiere
Die Gothaer Versicherungen melden heute aktuell in der Urlaubszeit eine forsa-Umfrage im Auftrag der Gothaer Versicherung aus dem Jahr 2015.
Vor über zwei Jahren ergab die Studie der Gothaer Versicherungen dass 40 Prozent der Hundebesitzer ihren Hund grundsätzlich mit in den Urlaub nehmen. 22 Prozent nehmen ihr Tier manchmal mit, 28 Prozent lassen es grundsätzlich zu Hause.
Beliebte Reiseziele sind beispielsweise Nord- und Ostsee: 56 Prozent der Hundebesitzer, die ihren Hund mit in den Urlaub nehmen, bevorzugen Strandurlaub im Norden, 37 Prozent zieht es in die Berge. Deutlich weniger, nämlich 19 Prozent, buchen einen Strandurlaub im Süden. Klar, denn die lange Anreise und die hohen Temperaturen machen den Vierbeinern zu schaffen.
Hat die zwei Jahre alte Umfrage, welche die Gothaer über zwei Jahre später zum Inhalt einer aktuellen Medienmitteilung Ende 2017 macht, noch einen aktuellen Wert? Vermutlich schon.
Die Menschen gehen nach wie vor in den Sommerferien in Urlaub und einige nehmen ihren Hund mit.
Ungewohnte Umgebung – ungewohntes Verhalten?
Mit großem Abstand ist die Ferienwohnung die beliebteste Unterkunft bei den Hundebesitzern. Rund 65 Prozent entscheiden sich für diese Variante. Aber was, wenn der Hund sich in der ungewohnten Umgebung ungewöhnlich verhält? Wenn der sonst so gehorsame Vierbeiner beispielsweise nicht mehr auf die Kommandos seines Herrchens hört?
Jeder zehnte Hundebesitzer sorgte sich im Jahr 2015 darum, dass sein Hund aggressiv gegenüber fremden Personen oder anderen Hunden wird bzw. dass ihr Hund Schäden oder Verunreinigungen in der Unterkunft verursacht. Das könnte laut der aktuellen Medienmitteilung der Gothaer auch über zwei Jahre später nach der forsa-Umfrage noch der Fall sein. So vermuten es zumindest Ende 2017 die Mitarbeiter in der Gothaer Pressestelle.
Halter haftet für Schäden, die der Hund anrichtet
Die Haftung muss stets der Tierhalter übernehmen. Der Hundehalter muss für sämtliche Schäden aufkommen, die das Tier anrichtet – auch im Ausland. Wer mit seinem Hund in den Urlaub fährt, sollte also gut versichert sein. Da reicht die normale Privathaftpflicht nicht aus.
„Egal, ob ein Hund einen Badegast verletzt, sich von der Leine losreißt und einen Verkehrsunfall verursacht oder das Sofa in der Ferienwohnung zerkratzt – in all diesen Fällen muss letztlich der Tierhalter für die Kosten aufkommen. Allein bei Schäden an der Einrichtung kann schnell ein Betrag in vierstelliger Höhe zusammenkommen“, sagt zu dem Thema Markus Wulfert, ein Mitarbeiter der Gothaer, in der aktuellen Medienmitteilung.
70 Prozent haben eine Tierhalterhaftpflicht
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind nur 70 Prozent der sieben Millionen Hunde in Deutschland haftpflichtversichert. Insgesamt würden die Vierbeiner rund 100.000 Schäden im Jahr mit einem Schadenaufwand von etwa 80 Millionen Euro verursachen.
Dietmar Braun (db)