Wer gewerbsmäßig den Transport von fremden Gütern mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes durchführt, ist auch während der Beförderung für die Güter verantwortlich. Bei Schäden oder Verlusten haftet der Frachtführer im Umfang der rechtlichen Bestimmungen.
Die Basler Versicherungen sind mit einer aktualisierten Frachtführer-Haftpflichtversicherung seit Juli 2017 am Markt vertreten. Zahlreiche neue Leistungsbestandteile als Mehrwert charakterisieren den neuen Deckungsumfang.
Ein Muss – richtig gestalten
Für Unternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 t ist die Frachtführer-Haftpflichtversicherung Pflicht und deshalb ein Muss für diese Betriebe. Gut, wenn man auf einen umfassenden Versicherungsschutz zurückgreifen kann.
Größter Vorteil des neuen Deckungskonzepts für Frachtführer ist die für alle bestehenden Verträge integrierte Leistungs-Update-Garantie. Werden die Versicherungsbedingungen der Basler zukünftig verbessert, gelten diese Verbesserungen automatisch für den nach jetzigen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag. Vermittlungsunternehmer und Versicherungsmakler als Einkäufer profitieren hier von einer haftungssicheren Beratung und Versicherte erhalten stets den aktuellsten Versicherungsschutz.
Wird Versicherungsschutz für Schäden an fremden Ladungseinheiten benötigt, so steht ab sofort eine Deckungssumme bis zu 50.000 EUR je Schaden zur Verfügung. Optional kann bei Bedarf eine Pakethaftung bis 520 EUR je Paket in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Fahrzeug-Entsorgung und Fahrer-Betreuung
Für besondere Bedürfnisse können weitere Leistungen optional vereinbart werden – die sogenannten Sicherheits-Plus-Bausteine. Mit dem Carrier Unfall-Schutz z.B. übernimmt die Basler Versicherung die Kosten für das Abschleppen und die Miete für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Außerdem werden die Übernachtungs- und Rückreisekosten des Fahrers erstattet. Bei schweren Unfällen werden auch die Kosten für eine psychologische Betreuung ersetzt.
Dietmar Braun (db finanzwelt)
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