Bis 5.000 Euro schützenswert

Wer monatlich nicht zirka 5.000 Euro verdient oder 59.400 Euro im Jahr muss in der AOK verbleiben. Menschen mit 5.000 Euro im Monat sind per Gesetz sozial schützenswert, so die deutschen Politiker.
(db finanzwelt) Die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 57.600 Euro auf 59.400 Euro im Jahr. Arbeitnehmer, die ab 2018 alternativ der gesetzlichen Krankenkasse zu einem privaten Gesundheitsversorger wechseln wollen, müssen mindestens dieses Gehalt verdienen. Die Politik stärkt den sozialen Schutz, wer nur 5.000 Euro im Monat verdiene, sei eben in Deutschland sozial schützenswert, so argumentieren die deutschen Sozialpolitiker.
Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) werden zum 01.01.2018 erneut und deutlich erhöht. Die BBG gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Für die Teile oberhalb der Einkommensgrenze werden keine Beiträge fällig.
Selbständige zahlen viel mehr
Die Politik freut sich da besonders für Selbständige. Da diese einen Mindestbeitrag für ihre Kranken- und Pflegeversicherung als Bürgerpflichtversicherung bezahlen müssen steigt dafür der Aufwand im Monat auf etwas über 500 Euro. Bundesministerin Andrea Nahles (SPD) hätte sich dazu noch eine neue Pflicht zur Rentenversicherung für Selbständige gewünscht, was die Beitragspflicht im Monat auf weit über 1.000 Euro erhöht hätte. Die Lage der geringer verdienenden Selbständigen ist der Weg in die Verschuldung und Überschuldung ihres Betriebs. Für die gesetzlichen und privaten Versicherer türmen sich diese Schulden schon in Milliarden von Euro in den Büchern auf.
Alle zahlen 2018 etwas mehr
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ab Beginn 2018 von derzeit 4.350 Euro auf 4.425 Euro im Monat angehoben werden. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte. Die BBG in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung gelten bundeseinheitlich und wird damit umgerechnet 53.100 Euro im Jahr betragen.
Für höhere Lohnnebenkosten sorgt auch die BBG in der Rentenversicherung. Hier gibt es für die neuen und alten Bundesländer unterschiedliche Werte. Die BBG West wird 2018 auf 6.500 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 78.000 Euro. In Ostdeutschland gilt 2018 die BBG Ost von monatlich 5.800 Euro beziehungsweise jährlich 69.600 Euro.
Fazit: Gut gemeint, bedeutet in der Sozialpolitik selten auch gut gemacht. Die Verschuldung der geringer verdienenden Selbständigen bis zu deren Insolvenz ist falsch. Für die Arbeitnehmer dreht sich die Spirale der Belastungen aus Beiträgen zu Pflichtversicherungen nach oben. Abgeordnete und Politiker erkennen die Problematik nicht, da ihre Bezüge monatlich fünfstellig sind und viele den Status eines Beamten haben. Die Spaltung des Landes in Empfänger von sozialen Transferleistungen und sehr Vermögende wächst, und zwischen beiden Gruppen werden Selbständige als Unternehmer kalt überschuldet.
Dietmar Braun