Bundeskartellamt prüft Vergleichsportale

Die Informationen im Internet sind nie unumstritten. Das gilt auch für Vergleichsportale. Das Bundeskartellamt untersucht erstmals Vergleichsportale auf Objektivität in Auswahl und Vergleich.
(db) Vergleichsportale im Internet werden vor dem Abschluss von Versicherungen von Nutzern für Preisvergleiche und zur Information genutzt. Die Zuverlässigkeit, die Neutralität und ein vollständiger Marktvergleich sind nicht unumstritten. Kritiker und Verbraucherschutz haben immer wieder Mängel festgestellt.
Jetzt will das Bundeskartellamt die Objektivität bei der Auswahl der Versicherungslösungen durch die Vergleichsportale überprüfen. Die deutsche Wettbewerbsschutzbehörde in Bonn hat eine Sektoren-Untersuchung eingeleitet. Das Kartellamt klärt ob mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften vorliegen und wie diese konkret sich darstellen.
Es ist das erste Mal, dass die Behörde auf der Grundlage der im Sommer 2017 verabschiedeten Gesetzesnovelle ihre erweiterten Kompetenzen im Verbraucherschutz einsetzt.
Im Frühjahr 2017 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) zwei Studien vorgelegt die Zweifel an der Objektivität der Vergleichsportale nahelegen. Die Verbraucherschützer kamen zu dem Ergebnis: Die Verbraucher können keinesfalls sicher sein, dass sie in der Standardsortierung an erster Stelle das beste Ergebnis erhalten.
Portalen droht erneut Imageschaden
Sollten die Vergleichsportale bei der Untersuchung durch das Kartellamt durchfallen, droht ein beträchtlicher Schaden im Image. Das Image einzelner Portale leidet jetzt schon, wie ein vom Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) erwirktes Urteil zeigt, wo einem Portal Mängel in den Pflichten aus dem Vermittlerrecht nachgewiesen wurden und vom Gericht Nachbesserungen auferlegt wurden.
Fazit: Die Untersuchung bei den Vergleichsportalen ist überfällig. In einem nächsten Schritt könnte die Kartellbehörde untersuchen, ob der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und seine ehrenamtlichen Gremien und Ausschüsse der Absprache von Preisen (Prämien) dienen oder gar Versicherungsbedingungen zu Lasten der Verbraucher absprechen und womöglich in Form von Prämien oder Musterbedingungen für den Sektor empfehlen.
Dietmar Braun