HUK Coburg warnt vor Kostenfalle

Opfer wird Entschädigung gekürzt.
Sommerreifen im Winter oder abgefahrene Reifen, das wird für die Halter, Fahrer und Opfer teuer. /Foto: HUK Coburg

Falsche Bereifung ist im Winter gefährlich und hat Konsequenzen. Dies alles gilt ganzjährig mit einem oder vier abgefahrenen Reifen unter dem vorgeschriebenen Mindestprofil, Strafe und Punkte gibt es pro Reifen.

(db) Eine verbindliche Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es nicht. Die HUK Coburg weist auf Risiken für Autofahrer hin, die ihre Bereifung nicht den Wetterverhältnissen anpassen. Dramatisch wird es für Opfer der Verkehrsunfälle, wegen falscher Bereifung wird Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlung gekürzt, da die Versicherer der Schädiger teilweise nicht haften.

Die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Der Gesetzgeber hat diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.

HUK Coburg klärt auf

Das Profil eines Winterreifens und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen. Es genügt beim Kauf auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro pro Reifen, wenn die Polizei bei Winterwetter den Fahrer mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Bisher musste nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen, neuerdings auch der Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm drohen jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt pro Reifen.

Unfälle werden zur Kostenfalle

Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Weniger Leistung für Opfer

Bei Unfallopfern kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Teilhaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Bei Personenschäden droht eigene Haftung, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.

Kasko-Versicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihr eigenes Fahrzeug beschädigen, kann es passieren, dass die Kasko-Versicherung nur einen Teil des Schadens ersetzt und sie den Rest selbst bezahlen müssen.

Dietmar Braun

        

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