Weihnachtsmarkt als Risiko oder Gefahr

Alle Jahre wieder locken Weihnachtsmärkte für Einkäufe. Die Vorsorge für Terror-Risiken ist das eine, es lauern auch Taschendiebe und einige zur Winterzeit alltäglichen Risiken können Besucher treffen.
In vielen deutschen Städten eröffnet diese Woche bereits der Weihnachtsmarkt. Viele Märkte wurden gegen Terror-Risiken zumindest in der Zufahrt gesichert. Neben diesem Risiko gibt es zwischen warmen Lichterketten, heißem Glühwein und gemütlichen Buden auch andere Gefahren, welche die besinnliche Vorweihnachtszeit empfindlich stören können. Die Gothaer Versicherungen melden einige Hinweise ihrer Experten zu Gefahren und sinnvollen Deckungen für Risiken.
Taschendiebe nutzen Ablenkung
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit und beim nächsten Griff in die Handtasche oder der Tasche in der Kleidung wird mit Schrecken klar – der Geldbeutel ist weg. Gerade auf Weihnachtsmärkten mit engen Gassen und großen Menschenansammlungen schlagen Taschendiebe trickreich zu. Die Polizei empfiehlt nur kleine Summen Bargeld und keine Kreditkarten mit auf den Weihnachtsmarkt zu nehmen. Die Geldbörse sollte eng am Körper – am besten in den Innentaschen der Jacke oder den vorderen Hosentaschen – getragen werden.
Falls man doch Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man verlorengegangene EC- und Kreditkarten schnellstmöglich unter der Sperr-Notrufnummer 116116 zur Sperrung melden. Ist das gesamte Portemonnaie samt Ausweisen weg, muss der Diebstahl unbedingt bei der Polizei angezeigt werden.
Haftpflicht für Ansprüche Dritter
Im Gedränge zwischen den Buden kann es zu anderen Missgeschicken als Schädigungen kommen. Ein Rempler und der Glühwein verursachen einen Flecken auf der neuen Winterjacke des Nachbarn.
„In diesem Fall hilft eine Privathaftplicht-Versicherung“, erklärt Gothaer Experte Konrad Göbel.
Alkohol und Fahrerlaubnis
Auf dem Weihnachtsmarkt wird aber nicht nur Punsch, sondern vor allem Glühwein getrunken. Doch der Alkoholgehalt des Getränks wird oft unterschätzt. Eine Tasse Glühwein kann bereits ausreichen, um den Führerschein zu gefährden. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert darüber hinaus auch den Versicherungsschutz.
„Wenn ein alkoholisierter Autofahrer in einen Unfall verwickelt ist, kann die Kaskoversicherung die Leistungen kürzen oder ab 1,1 Promille sogar komplett verweigern“, sagt Armin Eckert, Gothaer Experte für Kraftfahrtschutz.
Und auch das Fahrrad sollte besser stehen bleiben: Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, gilt als fahruntüchtig und als Gefährdung für den Straßenverkehr. Neben einer saftigen Geldstrafe droht auch dem Fahrradfahrer der Verlust des Führerscheins.
Glatteis – Arztkosten bei Unfällen
Auch ohne Alkoholeinfluss kann es auf Weihnachtsmärkten zu Unfällen kommen. Wenn ein Besucher unglücklich auf einer glatten Stelle ausrutscht und sich beim Abfangen des Sturzes den Arm bricht, entstehen Arztkosten – ein Fall für die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab.
„Sind die Verletzungen aber so schwer, dass Langzeitfolgen entstehen, kann die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung dazu genutzt werden, um beispielsweise häusliche Umbaumaßnahmen zu finanzieren“, so Ralf Mertke, Gothaer Experte für die Unfalldeckungen.
Dietmar Braun