Online-Einkauf: Risiken reduzieren

Risiken beim Online-Einkauf meiden
Köpfchen und Augen auf beim Online-Einkauf. Finanzwissen hilft Risiken zu reduzieren. /Foto: db Media Dietmar Braun

Augen auf beim Online-Einkauf. Im Internet gilt: schnell ausgesucht, bestellt und online bezahlen. Zahlvorgänge und die Lieferung sind im Internet ein Risiko. Finanz- und Geldwissen kann da helfen.

(db) Die Gefahr, dass Geld beim Online-Einkauf spurlos verschwindet, ist bei den gängigen Verfahren ziemlich gering, melden die ARAG Versicherungen. Online zu bezahlen gilt nach Meinung der Versicherungsexperten als zuverlässig.

Dienste wie PayPal, Postpay, Amazon Payments, Giropay, die Sofortüberweisung oder Paydirekt garantieren meist einen Käuferschutz. Wenn der Händler nicht liefert, bekommen die Kunden mehr oder weniger automatisch ihr Geld zurück.

Risiko beim Online-Einkauf

Online-Bezahldienste sind mittlerweile von Cyber-Kriminalität wie den Phishing-Attacken betroffen, warnen die Risiko-Experten der ARAG. Trotzdem hätten sie einen Sicherheitsvorteil im Vergleich zu Überweisung oder Lastschrift – und vor allem gegenüber der Kreditkarte: Bankdaten wie z.B. die Kreditkartennummer werden einmalig bei der Anmeldung hinterlegt. Selbst der Online-Händler bekommt sie schon nicht mehr, wenn man über den Dienst kauft. Sensible Daten gehen danach gar nicht mehr durchs Netz und können dementsprechend auch nicht ausspioniert und missbraucht werden.

Risiko von Passwörtern

Um den Bezahldienst nach der Anmeldung zu nutzen, benötigen die Kunden meist nur Login-Name und Passwort. Für deren Sicherheit ist der Kunde selbst zuständig. „1, 2, 3“ oder der Name des Erstgeborenen bieten keinerlei Sicherheit und verbieten sich von selbst.

Leider gehen Nutzer mit  Passwörtern für sensible Daten immer noch viel zu sorglos um. Einer der Marktführer – PayPal – bietet deshalb ein Verfahren mit einem Einmal-Passwort an. Ein sechsstelliger Zahlencode wird jeweils per SMS versandt und zusätzlich beim Einloggen angegeben. Dieses Verfahren mit der nur einmal gültigen TAN-Nummer hat praktisch den gleichen Sicherheitsstandard wie die klassische Online-Überweisung. Das Geld ist allerdings deutlich schneller beim Händler.

Online-Einkauf gewinnt Sicherheit

Einige Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Postbank haben gemeinsam das System Giropay entwickelt. Das System leitet den Käufer beim Bezahlen direkt vom jeweiligen Shop in den geschützten Bereich seiner Bank. Voraussetzung ist, dass er Kunde einer der genannten Banken ist. Nach dem Einloggen erhält der Käufer eine bereits fertig ausgefüllte Überweisung im Browserfenster, die er nur noch mit der TAN bestätigen muss. Nutzern wird das Ausfüllen eines Formulars für die Überweisung erspart, besondere Gebühren fallen nicht an und das Verfahren bietet die gleichen Sicherheitsstandards wie Online-Banking. Leider richtet sich dieses Bezahlsystem nur an die Kunden bestimmter Banken.

Mit der Sofortüberweisung können die Online-Kunden jeder Bank bezahlen. Der Nachteil hierbei ist, dass die persönlichen Bankdaten PIN und TAN auf einer Seite eingegeben werden müssen und so unter Umständen wieder ausspioniert werden können.

Online-Einkauf anonym bezahlen

Ein Teil des Datenschutzes bleibt bei Online-Käufen auf der Strecke. Die sensiblen Bank- oder Kreditkartendaten werden die Onlinebezahldienste nicht weitergeben. Einige nehmen sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aber das Recht heraus, Kundendaten mit Datenhändlern oder zum Beispiel mit Facebook auszutauschen.

Es geht dabei um die Auswertung des Benutzerverhaltens. So können die Anbieter den Nutzern mittels der gewonnenen Daten auf sie zugeschnittene Werbung vorsetzen.

Wer das nicht möchte, sollte komplett anonym bezahlen. Das ist möglich. Mit einer Art Prepaid-Karte z.B. des Anbieters Paysafecard. Hier zahlt der Kunde an der Tankstelle oder am Kiosk einen bestimmten Betrag ein und erhält dafür einen Coupon mit einer Nummer. Beim Online-Einkaufen trägt er die Nummer ein und der entsprechende Betrag wird vom Guthaben abgezogen.

Käuferschutz bei Online-Einkauf

PayPal hat eine Zusatzfunktion, die Kunden vor Abzocke schützen soll. Wenn die per PayPal bezahlte Ware nicht ankommt, kann der Käufer sein Geld per Käuferschutz zurückerhalten. Laut Werbung funktioniert das allerdings auch, wenn die Ware zwar ankommt, aber nicht der Beschreibung entspricht.

In einem solchen Fall hat der Bezahldienst nicht das letzte Wort, das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) nun klar. Der Verkäufer hat erneut einen Anspruch auf Bezahlung, wenn sein PayPal-Konto nach einem Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird, erläutern ARAG Experten.

PayPal lege nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner (Käufer und Verkäufer) nicht sicherstelle. Beim gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht sei das anders, so der BGH in einem aktuellen Urteil. PayPal will nach eigenen Angaben nun zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Dann werde man entscheiden, ob die AGB geändert werden müssen (BGH, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).    

Dietmar Braun

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