
Sind Verbraucherschutz und deren Laien-Tester eine Gefahr? Fehlerhafte Tests aus mangelnder Sachkunde und Qualifikation für Versicherungslösungen, wie Riester, könnten die Verbraucher nachhaltig schädigen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bemängelt die Kosten bei der vom Staat subventionierten Privatrente nach dem Riester-Gesetz (Riester-Rente). Von wenigen Ausnahmen abgesehen würden Lösungen von der Assekuranz angeboten, „die die Erwartungen der Politik an kosteneffiziente Angebote zur kapitalgedeckten Altersvorsorge nicht erfüllen“, so die Kritik aus den Reihen der Verbraucherschützer in verschiedenen Medien.
Deren Tester arbeiten, als Laien, ohne bei den Industrie- und Handelskammer (IHK) in öffentlicher Prüfung nachgewiesenen Qualifikation und Sachkundeprüfung für Versicherungen. Diese Laien hatten erneut 18 Produkte – klassische Rentenversicherungen und fondsgebundene Modelle – mit unterschiedlichen Laufzeiten getestet.
Die Stiftung Warentest gab in Finanztest nur noch zwei klassischen Riester-Rentenversicherungen beim Thema „Rentenzusagen und Kosten“ die Note „gut“. Einschließlich weiterer Kriterien der Tester wie Anlageerfolg oder Flexibilität kam keines der neun getesteten Produkte über ein „Befriedigend“ hinaus.
Die Effektivkosten seien in den meisten Fällen höher als der Wert, der sich aus den Annahmen des Alterssicherungsberichts der Bundesregierung ergibt. „Im Extremfall sind die Kosten um das Fünffacher höher“, behaupten die Tester-Laien in einer VZBV-Analyse.
Politik geht auf Distanz
Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit wies gegenüber der Öffentlichkeit darauf hin, dass es sich im Alterssicherungsbericht um modellhafte Berechnungen handele und nicht um Prognosen. Es gehe darum, „das Spektrum künftiger Veränderungen, die letztlich bei jedem Einzelfall individuell verschieden sind, auf wesentliche Erkenntnisse zu verdichten“.
In dem Modell würde grundsätzlich von einer Verzinsung der eingezahlten Beiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) von vier Prozent ausgegangen. Als Verwaltungskosten seitens der Versicherer werden zehn Prozent der eingezahlten Prämien angesetzt.
Verbraucherschutz schafft sich Regeln
Daraus leiteten die Tester der Verbraucherschützer die Effektivkosten ab und verglichen sie mit den Angaben in den Produktinformationsblättern.
Günstiger waren je nach Laufzeit lediglich bis zu maximal zwei Angebote für das staatlich geförderte Zusatzplus im Alter. Die Verbraucherschützer werteten laienhaft die Produktinformationsblätter verschiedener Anbieter aus.
Was die Verbraucherschützer verschweigen, ist dass es ihre Lobby war, die im Vorfeld des Gesetzes von Riester teure Garantien und Vorschriften für die Kapitalanlage seitens der Versicherer erfolgreich einforderte.
Was die Laien als Tester nur ungerne zugeben, ist dass wenn die Rendite vom Nettoaufwand an Prämien der Versicherten für die Lösungen gerechnet wird, sich eine viel höhere Rendite aufgrund der steuerlichen Vorteile und Subventionen ergeben.
Verbraucherschutz zündelt ohne Sachkunde
Können die ausschließlich vom Staat finanzierten Verbraucherschützer ohne einer öffentlich-rechtlich nachgewiesener Qualifikation und Sachkunde die Riester-Rendite ermitteln? Nein.
So was können nur sachkundige Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler, die ihre Sachkunde und Qualifikation bei der IHK nachgewiesen haben. Den Verbraucherschützern sollte ihre Tätigkeit als Tester vom Gesetzgeber mangels Qualifikation, Sachkunde und Haftung verboten werden. Verbraucher sind vor solchen Laien und deren gefährlichen Fehlurteile zu schützen, weil sie für teures Geld Rat zu Versicherungslösungen anbieten, aber für die Folgen ihrer Fehlurteile nicht haften.
Fazit: Wie lange erträgt es die deutsche Assekuranz, dass die ausschließlich vom Staat finanzierten „Verbraucherschützer“ ohne nachgewiesene Sachkunde und Qualifikation „Fake-News“ verbreiten?
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist da gefordert zu handeln.
Dietmar Braun (db)
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