Neuer Datenschutz in 2018

Neuer Datenschutz in 2018
Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. /Foto: Bitkom

Experten sind gesucht. Die Grundverordnung für Datenschutz gilt ab 25. Mai 2018. Risiko-Manager in der Verwaltung von Daten und die Datensicherheit stehen vor Herausforderungen.

(db) Die in 2018 in Kraft tretenden Regelungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Für die Umsetzung fehlt vielen Betrieben häufig ausreichend qualifiziertes Personal. Mehr als jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) in Deutschland hat weniger als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutzthemen befassen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Ausbau des Datenschutz

Mit der ab 25. Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung ergeben sich viele neue Pflichten für Unternehmen.

„Der Arbeitsaufwand bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung ist enorm, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach passenden Fachkräften“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit.

In genau eine Vollzeitstelle für Datenschutzangelegenheiten investiert gut jedes vierte Unternehmen (27 Prozent). 14 Prozent der Unternehmen haben mehr als eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter vorgesehen, die sich hauptsächlich mit Datenschutz beschäftigen.

Ab 25. Mai 2018 gilt in der EU die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach zweijähriger Umsetzungsfrist müssen dann alle Unternehmen die neuen Regeln beachten. Im Mittelpunkt steht dabei für viele Unternehmen, ein Verarbeitungsverzeichnis für Personendaten zu erstellen. Außerdem müssen sie Prozesse in der Produktentwicklung anpassen, um dem neuen Grundsatz des Privacy by Design gerecht zu werden. Darüber hinaus müssen sie zusätzliche Informationspflichten gegenüber Kunden berücksichtigen.

EU fordert mehr Datenschutz

Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2018 entscheidet die EU über die sogenannte E-Privacy-Verordnung. Ziel der E-Privacy-Verordnung ist es zum einen, die Vertraulichkeit der Kommunikation zu schützen. Zum anderen formuliert die E-Privacy-Verordnung zusätzliche Datenschutzvorschriften, die besonders im Bereich der Verarbeitungs- und Speicherfunktion in Endgeräten wie Notebook, Tablet oder Smartphone über die Datenschutzgrundverordnung hinausgehen.

„Künftige Innovationen werden durch die E-Privacy-Verordnung bedroht. Was die Grundverordnung für Datenschutz erlaubt, darf die E-Privacy-Verordnung nicht wieder zurückdrehen“, kritisiert Expertin Dehmel.

Bisher stellt die E-Privacy-Verordnung eine nach DSGVO erlaubte Verarbeitung von privaten Daten entweder unter den Vorbehalt einer strengeren Form der Einwilligung oder untersagt sie vollständig. Durch den Kommissionsentwurf würden, laut Bitkom, auch Vorgänge erfasst werden, die keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen.

Service durch ergänzende Infos

Für den Einstieg in die DSGVO hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQ) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur heutigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: „Datenübermittlung in Drittstaaten“, „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie die „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“.

Alle diese Informationen stehen interessierten Nutzern und Leser von Finanz- und Geldwissen auf der Bitkom Webseite hier zum kostenlosen Download bereit.

Dietmar Braun (db)

 

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