
Auf den Hund gekommen ist im Haftungsfall teuer. Haustiere sind der Deutschen liebstes Kind, aber sind Schäden und Kosten versichert? Die Erfahrung und Expertise von Maklern helfen beim Einkauf.
(db) Die „Ersatz-Kinder“ haben meist ein Fell und vier Beine, sagt ein bekannter Spruch begeisterter Tierhalter. 80,7 Millionen Einwohner Deutschlands lassen sich von 30 Millionen Haustieren begleiten.
Die Katzen sind mit 13 Millionen Exemplaren am beliebtesten, gefolgt von neun Millionen Hunden, die jedes Jahr in Deutschland über 70.000 Welpen werfen. Kaninchen, Meerschweinchen, Fische und Vögel sind in den Haushalten zahlreich vertreten. In geringerer Anzahl, als in der Historie, sind Pferde die täglichen Begleiter der Menschen, das Pferd wurde durch PS-starke Fahrzeuge ersetzt. Exotische Haustiere wie Affen, Raubtiere, Schlangen, Ratten und Mäuse fallen aus der Kategorie Haustiere.
Jedes PS besser gesichert
Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit Pferdestärken (PS) ist eine Pflichtversicherung, welche gerne durch Voll- und Teilkaskodeckungen oder Verkehrsrechtsschutz ergänzt wird. Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung für Menschen beindruckt die Höhe der unbeschränkten gesetzlichen Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 823 BGB. Häufig wird aber die separat abzuschließende Police zur Deckung der Haftung für die Haustiere vergessen oder nur auf eine geringe Standard-Leistung begrenzt. Ein teurer Fehler bei Schäden und Haftung für Haustiere.
Tierische Sach- und Personenschäden
Dabei können Tiere Sach- oder Personenschäden verursachen, für die dann der Tierhalter mit seinem Vermögen unbegrenzt einstehen muss. Deswegen bietet sich – je nach Haustier – eine spezielle und vor allem von den Summengrenzen und Leistungen ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung an, die den Halter vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt. Denn nach deutschem Recht haftet der Besitzer für jeden Schaden, den sein Vierbeiner verursacht.
Für Katzen oder die Pferde macht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Sinn, denn sie können hohe Personen- und Sachschäden verursachen. Bei Pferden die von der Koppel ausbrechen und auf eine Straße laufen, sind neben den hohe Schadenssummen für die Entschädigung Dritter, die Heilkosten für das verletzte Tier sind ein Thema das in das weite Feld der Tierkrankenversicherung führt.
Sturz vom Pferd als Haftung
Ein Sturz vom Pferd kann schlimme Folgen haben, nicht nur für den Halter, sondern auch für die verbreiteten Reitbeteiligungen. So entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 4 U 1162/13), dass der Halter eines Pferdes für Unfälle einer Reitbeteiligung haftet. In dem konkreten Fall war die Reiterin nach einem Sturz vom Pferd querschnittsgelähmt und die gesetzliche Krankenkasse klagte gegen die Halterin des Tieres, die trotz einer Vereinbarung darüber, dass die Geschädigte das Pferd dreimal wöchentlich reiten darf, sich an der Hälfte der hohen Kosten und Folgekosten beteiligen musste.
Haustier als Verkehrsrisiko
Selbst Katzen können plötzlich auf die Straße laufen und dadurch einen Unfall verursachen. Eine ausreichende Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für Personen- und Sachschäden und sichert damit den Halter gegen diese finanziellen Risiken ab.
Lärm und öffentliche Gefahr
Kompliziert wird es wenn die Grenzen zwischen Haustiere und Nutztiere bei Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn oder Geschädigten verschwimmen. Das ist noch bei der Haltung von Hühnern, Ziegen und Hausschweinen überschaubar, endet aber spätestens bei der Zucht von Giftschlangen, wenn diese aus ihren Terrarien entweichen.
Erfahrung und Expertise für Haustiere
Der journalistische Blog Finanz- und Geldwissen rät allen Tierliebhabern, und da sind die Deutschen wieder mal Weltmeister, gemeinsam mit Versicherungsmaklern die richtige Vorsorge für Risiken und deren Deckung einzukaufen. Selbst Tierprofis wie Landwirte, Hirten und Züchter vertrauen da auf die fachliche Begleitung von spezialisierten Maklern und erfahrene Tier-Versicherer.
Dietmar Braun (db)
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