Jahresmeldung checken

Jetzt Jahresmeldung prüfen

Jahresmeldung checken
Experten der Universa Versicherungen empfehlen Arbeitnehmern die Jahresmeldung zu prüfen. /Foto: Universa

Die Jahresmeldung für Arbeitnehmer enthält Angaben zu Einkommen, Steuern und Sozialversicherung. Arbeitgeber übermitteln diese Daten auch an das Finanzamt. Einer der Gründe  die Angaben sofort zu prüfen.

(db) Bis spätestens Ende April 2018 sollten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für das Jahr 2017 erhalten haben.

Jahresmeldung ist ein Nachweis

In der Jahresmeldung werden die Beschäftigungsdauer und der Bruttojahresverdienst für 2017 bestätigt. Dieser ist für die spätere gesetzliche Rente wichtig und für die staatlich geförderte Riester-Rente.

Die volle Förderung für die Riester-Rente erhält nur, wer in diesem Jahr vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoverdienstes abzüglich der staatlichen Zulagen spart. Deshalb sollte jeder seinen Sozialversicherungsnachweis jährlich prüfen und seine Riester-Rente entsprechend anpassen. Zum 1. Januar hat sich die jährliche Grundzulage von 154 auf 175 Euro erhöht. Pro kindergeldberechtigtem Kind gibt es 185 Euro dazu, bei ab 2008 Geborenen sogar 300 Euro. Der Mindesteigenbetrag beträgt unverändert 60 Euro jährlich.

Dieser Tipp stammt aus einer Medienmitteilung der Universa Versicherungen aus Nürnberg.

Dietmar Braun (db finanzwelt)

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