Die Bayerische oder der Pariser?

Die Bayerische ist nicht die Bavaria, welche in München über das Oktoberfest wacht, aber eine sehr attraktive Marke, die für Sicherheit aus München steht. Ein Streit um diese Marke gilt als beigelegt.
Wenn ein Gericht einen Namen für eine Marke bestätigt, dann handelt es sich um das Original. Dafür habe die Justiz den Persil-Schein ausgestellt, dass sich nur das Original als solche, ihren Namen als Marke geschützt weiß. „Nur Persil ist 100 % Persil“ und wer auf seinen Einkaufszettel Persil setzt, will nicht vergessen beim Discounter Waschmittel einzukaufen, auch wenn auf der Verpackung etwas anderes als Persil steht.
Wie heißt es so schön, weißer als weiß geht bei weißer Wäsche nicht. Hauptsache bleibt im Alltag, dass schmutzige Wäsche gewaschen wird, statt sie zum Markte zu tragen.
Tempo oder TESA?
Wer in der nasskalten Zeit des Jahres um ein Tempo bittet meint ein Papiertaschentuch. Im Büro ist ein Mitarbeiter der UHU oder TESA sucht, entweder auf der Suche nach Klebstoff oder Klebeband. Ein Gast der sich im Restaurant eine Cola als alkoholfreies Getränk bestellt, gerät nicht unbedingt außer sich, wenn die Bedienung Pepsi Cola statt Coca-Cola serviert.
Menschen die zum Jahreswechsel 2018/2019 mit Champagner anstoßen oder die Sekt-Korken knallen lassen, trinken oft nur einen Schaumwein oder haben eine Flasche desselben geöffnet.
Pariser oder Berliner?
Wer sich in optimistisch in ein Liebes-Abenteuer oder einen One-Night-Stand stürzt, sollte eine oder mehrere Pariser verfügbar haben, gemeint sind hier Kondome, die Sicherheit vor Schwangerschaft oder Krankheiten gewähren sollen. Wer in der Bäckerei frische Berliner bestellt, erwartet keine Jungs aus der Hauptstadt.
Die Bayerische oder die Stuttgarter?
Beim Thema Sicherheit kommen die Bayerische oder die Stuttgarter ins Spiel. Gemeint ist hier nicht der Rekordmeister oder das aktuelle Tabellen-Schlusslicht in der Bundesliga. Sondern ein Versicherer eben aus Stuttgart oder aus München.
Weltmarktführer aus Stuttgart und München
Letzteres hätte die Allianz als Marke und Marktführer aus Stuttgart und München nicht gestört, aber die Versicherungskammer Bayern störte in ihren Hinterzimmern die frische Marke „die Bayerische“ für einen der wohl ältesten Versicherer in Bayern. Die Versicherungskammer bemühte das oberste Gericht in Bayern, ob die attraktive Mitbewerberin eine solche Marke nicht nur in der „Weltstadt der Herzen“ als Namen führen dürfe.
Die Bayerische und das Reinheitsgebot
Die Richter, in ihrer Weisheit und Unabhängigkeit, rieten den Parteien sich ohne Urteil als eine Art „Persil-Schein“ zu einigen. Die klagende Versicherungskammer nahm den wohlwollenden Rat an.
So darf jetzt die Bayerische weiter mit ihrem Namen und Marke, nebst bayerischen Reinheitsgebot und Tradition werben, und das ist auch gut so.
Dietmar Braun