Die Fristen für Heizungen sind sehr lange.

Die Heizung hat unendlich lange Fristen

Grob gesagt – es passiert für Eigentümer von Bestands-Immobilien für lange Zeit nichts. Die Gründe sind: Erst müsste eine kommunaler Wärmeplanung erstellt sein, dies geschieht erst ab 2026 und wird lange dauern und zweitens gibt es nicht ausreichend Heizungsbauer.

Die Fristen für Heizungen sind sehr lange.
Keine Panik für Eigentümer von Immobilien – das Thema Heizung hat Zeit. /Foto: db Media Dietmar Braun

(db finanzwelt 2023-07-03) Das Ziel der Regierung war keine Verhandlungssache, sie ist im Bundes-Klimaschutzgesetz vorgegeben. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Das bedeutet im Klartext, dass ab diesem Zeitpunkt in der Republik nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als auch wieder gebunden werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es vieler Anstrengungen in allen Bereichen. Einer davon ist der Bereich Wohnen. Heizen und Warmwasser gelten als CO2-Schleudern. Vor allem, weil wir unsere „Wohlfühl-Wärme“ zu großen Teilen durch Öl- und Gasverbrennung gewinnen. Hier soll der Ausstoß deutlich reduziert werden. Deshalb sieht das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass in Zukunft nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden können.

Heizung im Neubau betroffen

Niemand soll zeitlich, technisch oder finanziell überfordert werden. Außerdem sollen die Menschen selbst entscheiden, welchen Weg sie beschreiten, um den CO2-Fußabdruck ihres Hauses zu verkleinern. Deshalb stehen im überarbeiteten Heizungsgesetz-Entwurf etliche Förderangebote und nur wenige Einschränkungen. So sollen die GEG-Regelungen erst von 2024 an gelten, und zwar erst einmal nur für Neubaugebiete.

Bestands-Immobilien haben Zeit

Für Eigentümer von Bestandsbauten ändert sich erstmal nichts. Ob und wie sie das Thema Heizung angehen, hängt von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab. Diese soll in Kommunen mit über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. Häuser, die an ein Fernwärmenetz angeschlossen sind, erfüllen automatisch die Vorgaben des neuen GEG. Wer ein Haus in einem Gebiet ohne Fernwärmenetz oder konkrete Pläne der Kommune dazu hat, darf sich seine eigenen Gedanken zum Thema machen. Jeder kann folglich immer noch eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einbauen. Außerdem muss niemand seine funktionierende Gasheizung ausbauen. Eine Reparatur ist nicht verboten.

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen zwar ausgetauscht werden. Aber das ist keine neue Idee, sondern steht bereits in der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung.

Alte Heizung kann repariert werden

Selbst wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist, kann man immer noch fünf Jahre lang eine Heizungsanlage einbauen, die nicht die GEG-Anforderungen erfüllt. Und was dann nötig werden kann, hängt wiederum von der kommunalen Wärmeplanung ab.

Das Ganze wird versüßt mit üppigen Förderprämien aus dem Klima- und Transformationsfonds. Mindestens 30 und bis zu maximal 70 Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung übernimmt der Staat. Wobei allerdings noch nicht geklärt ist, welche Heizungen genau gefördert werden und wo genau man die Förderung beantragen kann.

Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ein zahnloser Tiger

Es baut zwar auf einer wichtigen und zugleich sehr richtigen Prämisse auf: Entscheidend dafür, was private Hausbesitzer tun sollten, ist jeweils die konkrete kommunale Wärmeplanung für die betreffenden Standorte der Immobilien. Diese Grundvoraussetzung wird die Wärmewende im Wohnsektor in der Praxis vermutlich nahezu komplett ausbremsen. Denn mit dem Thema sind die meisten Kommunen in Deutschland hilflos überfordert. Nach Angaben des Deutschen Städtetags haben nicht einmal die Hälfte der Städte in Deutschland auch nur erste Schritte zu einer kommunalen Wärmeplanung sondiert. Die Zeitpläne, die die Regierung in Berlin in ihrem Gesetz ins Auge gefasst hat, sind Makulatur.

In den meisten Städten gibt es weder ausreichend Knowhow noch Personal zur adäquaten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Und selbst wenn es so wäre, gibt es da noch ein zweites Problem: Deutschland hat zu wenige Heizungssanitäre. Es gibt schlicht zu wenige Handwerker, die in den nächsten Jahren auch nur ansatzweise so viele Heizungen einbauen könnten, wie es sich die Politiker in Berlin wünschen. Jeder, der in den vergangenen Monaten schon einmal bei einem Heizungsmonteur einen Termin angefragt hat, weiß das.

Fazit: Das „neue“ Heizungsgesetz ist in seiner überarbeiteten Form viel besser als sein Ruf. Wer das nicht glauben mag, muss trotzdem keine Angst haben. Die praktische Umsetzung des GEG erfolgt wohl erst in sehr ferner Zukunft – also bis 2045. Also ruhig Blut und keine Panik, die politischen Diskussionen waren wilder als deren Auswirkung in der kommunalen Praxis vor Ort.

Dietmar Braun, freier Fachjournalist


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