Schlagwort: Gewerbeordnung

  • 34f-Vermittler bevorzugen Investmentfonds

    Bei der Gewerbezulassung für Vermittler von Finanzanlagen ist die Frist für „alte Hasen“ mit dem 30. Juni 2013 abgelaufen. Nach wie vor sind einige Abgrenzungen bei den Erlaubniskategorien strittig. Die Pflichtversicherung für Vermögensschäden verteuert sich und die Nachversicherung muss der Erlaubnisbehörde aktuell über eine Bestätigung durch den Versicherer nachgewiesen werden. 2013-07-12 (db) Nur wenige unabhängige…

  • Übergangsregelung für Vermittler endet diesen Monat

    2013-06-18 (db) Am 01. Juli 2013 läuft die Übergangsfrist zur Beantragung der § 34f GewO-Lizenz ab. Für Inhaber der bisherigen Erlaubnis nach § 34c bedeutet dies, dass für die Vermittlung von Vermögensanlagen und Investmentfonds bis einschließlich zum 30. Juni 2013 die Erlaubnis nach § 34f GewO beantragt werden muss. Bei Nicht-Einhaltung dieser Übergangsfrist, erlischt ein…